Antwort
Auch wenn die Äußerungen über andere Leute verletzend sind, so sind sie in diesem Rahmen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und werden damit nicht strafrechtlich verfolgt. Kurz: Unhöflichkeiten, Beleidigungen ohne Absicht oder auch unangenehme Meinungsäußerungen werden nicht strafrechtlich verfolgt.