Nebenkostenpauschale mit Nebenkostenabrechnung Mietrecht?
Hallo,
ich wollte mal fragen, wenn wir das Kreuzle bei Betriebskostenpauschale gesetzt haben, ob mir trotzdem das Recht für eine jährlich Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter besteht. Es handelt sich um ein 2-Familienhaus. Vermieter wohnt nicht im Haus.
Bei Ziffer 3 im Mietvertrag steht, dass auch bei einer Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale die Spezifikation gilt.
Gesondert schriftlich vereinbart wurde ansonsten nichts. Da ich der Meinung bin, dass ich zu viel bezahle, da ich u.a. kaum die Fußbodenheizung verwende, wollte ich mich an euch wenden. Der Vermieter möchte nämlich keine Abrechnung erstellen.
Vielen Dank

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