ich besitze innerhalb einer Eigentümergemeinschaft eine Eigentumswohnung. seit etlichen Monaten kommt Feuchtigkeit bis Nässe bei Regen in meinen Kellerraum. Es macht sich schon ein leichter Schimmelgeruch bemerkbar.

Also habe ich diesen Schaden schon vor mehr als 2 Monaten bei der Verwaltung gemeldet. Nun wurde der Schaden von 2 verschiedenen Firmen besichtigt und es wurden auch entsprechende 2 Kostenvoranschläge erstellt. Dies war vor 1 Monat.

Auf mein Nachfragen bei der Verwaltung wurde ich jetzt informiert, daß erst bei der nächsten Eigentümerverasammlung über die Vergabe des Reparatur Auftrags abgestimmt werden müsse.

In der Regel findet diese erst in der 2. Jahreshälfte statt. Dann wäre der Schaden schon weit über ein halbes Jahr alt.

Wer hat Erfahuhrungen mit solch einem Fall? Ist solch ein Fall nicht dringlichkeits bedingt umgehend zu beheben um größere Schäden im Sinne der Eigentümergemeinschaft zu vermeiden???

Ich freue mich auf Erfahrungen und danke im Voraus