Tach Bestohlener!
Also, momentan beschäftige ich mich auch mit meiner Versicherung und bin auf deinem Thema aufmerksam geworden. Ich meine jedenfalls vor kurzem gelesen zu haben, dass auch Garagen in der Hausratversicherung inbegriffen sind, wenn diese von der Wohnung in Sichtweite ist. Dabei stand auch, dass sich Sichtweite durchaus auf eine Entfernung von 200Meter handeln kann. Wohingegen eine Garage, die auf einer anderen Straßenseite liegt und nur eine Entfernung von 50Metern aufweist, nicht versichert ist. Ich würd mir lieber auch sehr genau den Vertrag erneut durchlesen...
Besten Gruß