Hi ihr lieben,
Frage nr1: wann wird ein Eintrag im Führungszeugniss gelöscht wenn dieser folgendes beinhaltet:
Eintrag wegen Drogenbesitz
Geldstrafe 90 tagessätze a´10€
Leider lese ich im Internet unterschiedliches (3-5 Jahre) und würde gerne genaueres erfahren
Frage nr2: Ab wann zählt die Tilgungsfrist? Die 900 euro (+bearbeitungsgebühren etc.) werden per Ratenzahlung bezahlt. Zählt die Tilgungsfrist bereits seit Rechtskraft oder erst ab dem Tag an dem die Geldstrafe beglichen ist?
Frage NR3:
Hat man eine Chance den Eintrag vorher löschen zu lassen? 1 Jahr ist bereits vergangen. Zwecks Jobsuche