Weitervermittlung verhindern und Gründungszuschuss beantragen

Hallo Forum, kurz zur Situation:

ich werde demnächst als Minibus- und Taxifahrer arbeitslos. Nun habe ich beschlossen, mich als Selbstständiger an einem alt eingesessenen Taxiunternehmen mit positiver Bilanz und Prognose zu beteiligen. Den größten Teil der Finanzierung würden meine Reserven, den Rest meine Frau übernehmen. Da die ganzen Fördermittelanträge über die KfW, etc. für diese Branche recht schlecht sind und man dort auch sehr weit 'die Hosen runterlassen' muss, kommt die Idee auf, den kleinen Gründungszuschuss des Arbeitsamtes für die ersten 6, bzw. weitere 9 Monate mitzunehmen (in meinem Fall zu Anfang rund 750, dann. 300 Euro).

Diesen Zuschuß erhält man, sobald man das Recht auf Arbeitslosengeld bestätigt bekommen hat, also theoretisch am ersten Tag. Das Problem ist nur, die Dame am Telefon der Arbeitsagentur sagte, Jobvermittlung geht über Gründungszuschuss. Mit anderen Worten, Taxifahrer werden immer wieder gesucht (gerade hinsichtlich meiner relativ geringen bisherigen Stundenzahl als 50%-Kraft) und auch die Fahrtätigkeit in einem Schulbusunternehmen (8-Sitzer, nicht die großen) wird sicherlich irgendwo ausgeschrieben sein.

Wenn ich die Kündigung erhalte, muss ich binnen 3 Tagen beim Arbeitsamt vorstellig werden, was bedeutet, die hätten 27 Tage Zeit mich weiterzuvermitteln und müssen mir somit den Gründungszuschuss nicht genehmigen. Wie soll ich mich nun am besten verhalten, um dennoch in den Genuss des Zuschusses zu kommen ?

Besten Dank im Voraus, Nephilim

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Damit gleichzusetzen wäre dann wohl eine abgeschlossene Prüfung bei der IHK, die mich berechtigt ein Taxi- und Mietwagenunternehmen zu führen. Dabei wird ja gerade auf den betriebswirtschaflichen Aspekt hin genau geprüft, ob ich weiß, was ich da anstrebe.

Wie ich mittlerweile rausgefunden habe muss auch für das grüne Licht der IHK dann ein sog. Businessplan erstellt werden. Unterscheidet der sich denn im Aufwand von dem, der bei der KfW vorzulegen wäre ?

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