Mietrecht - Vermieter verschafft sich eigenständig Zugang

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht. Wir bewohnen die untere Etage eines Einfamilienhauses inkl. Garag und alleinige Gartennutzung, beides explizit im Mietvertrag aufgeführt. Das Haus ist das Elternhaus unserer Vermieter und unser Vermieter kümmert sich auch sehr gut um das Haus. Langsam geht es uns aber etwas zu weit und wir fühlen uns in unserer Privatsphäre eingeschnitten. 1. Der Vermieter kommt unangekündigt und arbeitet im Garten (unserem Garten) und das sehr oft. Er hat auch noch einen Kellerraum mit Werkzeug bei uns im Haus, ist das überhaupt zulässig? 2. Er verschafft sich unangemeldet Zugang zu unserer gemieteten Garage. Bei uns wird derzeit das Dach neu eingedeckt, dass Gerüst steht auch vor der Garage, die wir jetzt mit unseren Autos logischerweise nicht mehr nutzen können. Gestern bin ich in die Garage gegangen (direkt vom Keller möglich) und staunte nicht schlecht, die Dachdecker nutzen die Garage als Lagerraum und beziehen auch ihren Strom aus der Garage und das alles ungefragt! Ich habe nichts dagegen, dass die Ihre Werkzeuge und Materialien dort lagern, mich regt es aber richtig auf, dass das ungefragt passiert. Unser Vermieter spaziert in unsere Garage als ob es eine absolute Selbstverständlichkeit wäre. Ich möchte Ihn da heute drauf ansprechen (freundlich), würde aber gerne mal wissen wie die rechtliche Sachlage aussieht. Ist die Garage genauso zu sehen wie die Wohnung? Wäre der Tatbestand des Hausfriedensbruch gegeben? Wie sieht es mit dem Strom aus, der uns ja quasi geklaut wird? Ich finde es wirklich eine Frechheit und ich hoffe auch, dass er seine Gartenaktivitäten bald einstellt, denn schließlich zahlen wir für den Garten!

Schönen Dank an alle Beantworter

...zum Beitrag

Ich komme aus der Schweiz also weiss ich nicht genau, wie es in Deutschland ist, jedoch in der schweiz gibt es einen artikel namens "duldungspflicht". Der besagt, dass der Mieter auch unangekündigt arbeiten am haus ausführen kann, und sich auch zutritt verschaffen. Vielleicht mal googeln, ob dies in deutschland auch der fall ist. Beim recht lohnt es sich immer zu überlegen, wie haben sich die verfasser der mietrechts mal überlegt. Ich denke dies ist ein grenzfall, aber bin mir sicher , wenn Sie ihn ansprechen, wird er verständnis haben

...zur Antwort

Mike Candys hat das mit Roby Rob (MC von Mr. Da-Nos) aufgenommen

...zur Antwort