Also er ist dir und dem Baby gegenüber Unterhaltspflichtig. Du bekommst trennungsunterhalt bis zum max. 3 Lebensjahr des Kindes und das Kind bekommt Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr, es sei denn es geht studieren, dann ist die Grenze bei max 27. Lebensjahr.
Für den trennungsunterhalt muss man zum Anwalt und danach zum Notar. Da wird es dann ausgerechnet.
Für das Kind muss man zum Jugendamt. Die Rechnen es Anhang einer Tabelle (in NRW nennt man es die Düsseldorfer Tabelle) aus.