Also er ist dir und dem Baby gegenüber Unterhaltspflichtig. Du bekommst trennungsunterhalt bis zum max. 3 Lebensjahr des Kindes und das Kind bekommt Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr, es sei denn es geht studieren, dann ist die Grenze bei max 27. Lebensjahr.

Für den trennungsunterhalt muss man zum Anwalt und danach zum Notar. Da wird es dann ausgerechnet.

Für das Kind muss man zum Jugendamt. Die Rechnen es Anhang einer Tabelle (in NRW nennt man es die Düsseldorfer Tabelle) aus.

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Mal ganz davon abgesehen das es die 13. Klasse momentan nicht gibt, selbst wenn man 12 Jahre um hat, müsste man doch wissen das man zum Schuljahresbeginn eine Schulordnung unterschreibt wo es mit dem Handy usw. geregelt ist oder? So war es damals bei mir vor zig Jahren...

Selbst bei meiner Tochter (kommt jetzt in die 2. Klasse) mussten wir ihr die Ordnung vorlesen/erklären und dafür unterschreiben

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