Rigeros den "Account löschen" Button drücken. Dann hättest du den ersten Schritt getan. Danach triffst du dich mit Freunden und unternimmst was, lässt dich aufbauen. Wird schon, Kopp hoch. Wir alle trauern etwas hinter her was nie wieder kommt - aber wir müssen lernen damit zu leben.

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Hallo Kevin,

erst einmal zwei Links:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-mit-der-kaution-verrechnen/

Frist zur Übermittlung der Nebenkostenabrechnung

Grundsätzlich beträgt der Abrechnungszeitraum der Betriebskosten zwölf Monate. Diese müssen nicht genau ein Kalenderjahr umfassen, es wäre z. B. genauso möglich, den Mai als Ausgangsmonat zu nehmen. Wichtig ist nur, dass der genaue Zeitraum in der Abrechnung angegeben wird. Wenn der Vermieter über diesen Zeitraum abgerechnet hat, gilt wiederum eine Frist von zwölf Monaten, bis der Vermieter die Abrechnung an den Mieter übermittelt haben muss. Endet der Abrechnungszeitraum beispielsweise im Dezember 2010, ist der Vermieter zu einer Zustellung der Abrechnung bis Dezember 2011 verpflichtet (31.12.11).

Können mögliche Ansprüche des Vermieters verjähren?

Wenn der Vermieter aus ihm vertretbaren Gründen die Jahresfrist zur Abrechnung der Betriebskosten nicht einhält, kann er danach keine eventuell fälligen Nachforderungen an den Mieter geltend machen. Der Rückforderungsanspruch von möglicherweise zu viel geleisteten Vorauszahlungen des Mieters ist davon allerdings nicht betroffen!

Die Jahresfrist handelt sich also um eine Ausschlussfrist für Nachforderungen des Vermieters, für ein Guthaben des Mieters ist diese nicht gültig! Auch befreit die Nichteinhaltung der Jahresfrist den Vermieter nicht von der Pflicht, eine nachvollziehbare Abrechnung zu erstellen. Lediglich sein Anspruch auf die Erstattung zu wenig gezahlter Betriebskosten erlischt dadurch.

So des weiteren - die Nebenkosten richten sich nach qm, Aufwand usw. , nicht aber nach Gesicht ;) wenn irgendwo steht, das die Nebenkosten hälftig verteilt sind, dann ist die Abrechnung 50/50. musst du mal in deinen Mietvertrag schauen. und frag mal ganz lieb die dame über dir, was sie so zahlt (einfahch nur mal dumm fragen).

Des Weiteren schau dir die Abrechnung dann erstmal richtig an ob richtig oder falsch. Wenn strittig ist, dann widerspreche auch sofort.

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klingt blöd aber geh mal zum Jugendamt. Die werden dich beraten und die werden deine Eltern vielleicht auch mal nen bisl ins Hirn scheißen... brumm

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Hallo Marie,

Schmerzen in Rücken, Unterleib und Oberschenkel ist normal, müssen einige leider durch. Mit viel Bewegung (leichte Übungen wie auf der stelle walken, leichte Streckübungen, Armübungen usw) kannst du deine Schmerzen etwas eindämmen so unsinnig es auch klingt. Ansonsten kann ich dir noch Wadenwickel empfehlen und kontrolliertes ruhiges Atmen.

Haben Sie den im Krhs CTG und Ulltraschall gemacht?

Geh am Montag zur Frauenärztin und beschreibe ihr deine Probleme - im Krhs werden manche manchmal als "hypersensibel" abgewunken.

Drück dir die Daumen das du deine Schwangerschaft gut überstehst und wünsch dir viel Freude mit dem Sonnenschein.

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jupp richtig, bei DHL anrufen.

Aufgrund der Sendungsnummer (die steht links meist auf dem Aufkleber auf der Karte) kann auch ermittelt werden, wer der Versender war ;)

Dein Nachbar muss dafür unterschrieben haben, sofern er es wirklich war. Ist dies nicht der Fall, liegt wohl mal wieder Betrug vor (ist DHL bekannt für, jedenfalls bei uns in Berlin). Hier kommen Pakete regelmäßig bei "Nachbarn" an oder erfundenen Personen wie "MASTALECK" an oder die Hälfte aus dem Paket fehlt.

Ruf bei DHL an, erst sachlich reden damit du den Versender noch ermitteln kannst. Danach darfst du denen dann gerne mit Anzeige drohen :p

Pakete sind im übrigen bis 500 EUR versichert

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Nein, eine nicht aktivierte Karte ist ungültig ;) Keine Bange.

Geh Montag zur Bank, erkläre denen dein Problem und beantrage nochmals eine neue.

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Deine Eltern haben bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahr eine gewisse Sorgepflicht zu tragen und zu erfüllen. Darunter fällt auch dir eine ausreichende ordnungsgemäße Ernährung zu ermöglichen.

Und bei deiner Frage scheiden sich die Geister zurecht aufgrund der mangelnden Kenntnis über deinen körperlichen und seelischen Zustand ;)

Bist du allgemein gut genährt und fit - deine Werte sagen wenig darüber aus auch wenn du unter dem BMI liegst - ist es durchaus zulässig sich mal nur eine kleine Mahlzeit zu gönnen sofern du abends nicht vor dem TV sitzt und dir dann Chips rein stopfst.

Deine Mum macht sich höchstwahrscheinlich Sorgen denn "einfach nur kein Hunger" ist eine Begründung von vielen und wie wir wissen, sind Eltern mehr oder weniger überfürsorglich. Es gibt auch Teenager die keine Lust am Essen empfinden weil sie gestresst sind, Probleme mit dem Körper haben, gemobbt werden oder oder oder, all das kann dahinter stecken und die Sorge ist berechtigt.

Nimm es deiner Mum also nicht übel ;)

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die Liste ist logikfrei ;)

Unter "Weitere" erscheinen auch nicht Personen die man wenig anschreibt o.ä. sondern die, die einfach halt nicht mehr in die Liste oben passen, aber grad online sind. Was Facebook sich bei all dem Müll denkt... eine Frage wie viele andere deren Antwort seitens FB auch sinnfrei sein dürfte ;)

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Nein, das kann man leider nicht ändern.

Selbst wenn du eine Person blockst, bleibt weiterhin dein AKTUELLES Bild sichtbar auch wenn du es vor Blockung kurz löscht wie hier behauptet wird (alles andere als NEIN ist falsch - ich habe eine Person schon über ein Jahr in der Blockung und sehe dennoch jedes neue Bild!)

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