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Naturfreund69

05.01.2015
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schnuckdrun
06.01.2015, 09:37
Wärmemengenzähler Abrechnung 70/30 oder zu 100% mögllich

Ich bewohne eine Eigentumswohnung in der Wärmemengenzähler für die Fußbodenheizung installiert sind. Nun sagt der Verwalter, dass die Abrechnung nach 70/30 erfolgt. D.h. 70 % der verbrauchten Einheiten wird nach dem effektivem Verbrauch berechnet und 30% nach qm-Wohnfläche. Kann mir jemand sagen, ob die Abrechnung auch nach 100% möglich ist?? Der Verwalter sagt nein. Da nun schon eigene Zähler vorhanden sind, möchte ich auch nur meinen eigenen Verbrauch bezahlen. Ist das möglich? Weiß da jemand Rat?? Danke

...zum Beitrag
Antwort
von Naturfreund69
06.01.2015, 09:39

Wenn der Verbrauch individuell bestimmt werden kann, dann muss er auch so abgerechnet werden. Bitte deinen Verwalter um eine Begründung für das Vorgehen.

Im Zweifel bleibt dir der Weg zum Gericht.

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