Hallo!

Wird ein Visum auf Familienzusammenführung bei laufenden Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Aufenthalt genehmigt?

Folgende Situation:

Frau reiste mit Besuchervisum ein. Heiratete hier einen deutschen Staatsbürger. Visum ist abgelaufen, Anwalt bemühte sich darum zumindest eine Duldung zu erhalten (erfolglos). Die Frau absolvierte erfolgreich erforderlichen Sprachtest A1 in deutsch. Stand kurz vor der Abschiebung (Falschberatung durch Anwalt, trotz mehrmaligem Hinweis durch Ausländerbehörde versicherte dieser sie müsse NICHT ausreisen) wurde dann an anderen Anwalt übergeben, die Frau ist "freiwillig" ausgereist (keine Abschiebung) allerdings wurde mittlerweile ein Ermittlungsverfahren wg. unerlaubtem Aufenthalt eingeleitet. Der neue Anwalt erhält erst Akteneinsicht sobald Abschlussvermerk durch die Polizei gefertigt wurde. Die Frau wird nun ein Visum auf Familienzusammenführung aus ihrem Heimatland aus stellen... die Frage ist, wird in so einem Fall eigentlich weiter ermittelt? Sie ist ja bereits ausgereist. Wird ein Visum gewährt, wenn in DE noch ein Verfahren läuft?