Guten Morgen zusammen,
dankeschön schonmal an alle für die zahlreichen Antworten.
Um die Sache etwas klarer zu machen erklär ich es noch etwas ausführlicher.
Ich bin Halter des Fgz1 und die Versicherung für dieses Fzg läuf auf einen Vertrag meines Vaters mit SF28, den er mir zur Verfügung gestellt hatte, da er ihn im moment nicht braucht, da er nur ein Fzg hatte.
Diesen Vertag hätte er jetzt gerne wieder, wegen dem guten SF-Rabatt, aber jedoch nicht bei der Versicherungsgesellschaft, bei der ich im moment bin, da diese im Vergleich erheblich mehr kosten würde
Da ist das Problem.. Daher war unser Gedanke.. Wenn man ein Kfz am Landratsamt abmeldet endet ja normalerweise auch die aktuelle Versicherung.. ist somit wieder "frei"..?
Dann könnte er eine neue EVB-Nummer bei seiner Wunschversicherung auf diese Vertragsnummer anfordern und sein neues Fzg mit dem SF28 Vertrag zulassen.
Und ich würde im gleichen Zug auch eine neue EVB für mein Fahrzeug anfordern bei der ich dann halt ab SF1/2 beginnen würde und das Fahrzeug wieder frisch zulassen.
Da sind wir uns nicht sicher ob das so funktioniert oder ob es da eine Sperrfrist gibt.
Danke Euch schonmal.
Lg Nasenbaer93