Bei uns an der schule (R1 Detmold) ist es so, dass wenn ein lehrer eines schülers sieht er es einzieht und man es erst 7tage nachher wieder bekommt. Nun haben wir unseren klassen lehrer gefragt ob die schule das überhaupt darf weil die schule ja damit die freizeit der schüler/inen bestimmt und diese evtl. sogar in gefahr bringt(man hat nen unfall und kann niemanden erreichen). zu dem gehen diese 7 tage ja auch über das wochenende hinaus und wenn man es kurz vor den ferien eingezogen bekommt und die 7 tage einziehungszeit noch in den ferien sind sind dann bekommt man das handy erst nach den ferien wieder. Unser klassenlehrer antwortete, dass er es nicht genau weiß das das aber gut sein könnte, dass das aber einfach so in der schulkonferenz beschlossen wurde und dass wir das ausm geseztbuch raussuchen sollten falls das wirklich so ist das ein lehrer das nicht darf. nun habe ich aber schon stunden damit verbracht dieses gesetz zu finden hab aber nicht mal annähernd etwas dazu gefunden. nun wollte ich wissen ob einer von euch vielleicht etwas genaueres weiss und wenn möglich auch den paragraphen den absatz und die gesetzzahl (zum beispiel "gesetz 101 paragrph 5 absatz 7 im bgb"(diese zahlen sind ausgedacht und dienen nur der veranschauligung)) dazu weiss, denn sonst bring mich das leider nciht viel weiter weil er darauf besteht.