Einen schönen guten Abend,
Meine Schwester hat vor ca 10 Jahren in einem Betrieb eine Flasche WASSER aus dem kühlschrank entnommen, zu ihrem entsetzten war in dieser Flasche kein Wasser, sonder Salzstreuer drin. Der Betrieb war eine Autowerkstatt . ?..
Sie musste sofort ausgepumt und notärzlich versorgt werden . Damals hatte sie keinen Strafantrag gestellt ... weil ihr Mann und der besitzer alles abgetan hatten .. aus furcht den Betrieb schliesse zu mÜssen . Nun meine Frage , da meine Schwester noch heute mit den Folgen von damals arg zu kämpfen hat , magenbeschwerden und schmerzen , kann sie im Nachhinein noch Schmerzensgeld verlangen ? Es konnte damals ja niemand wissen , das sie im Nachhinein noch solche Probleme davon tragen wird ...
Im vorraus vielen dank für eure hilfe !!
Lieben Gruß nanni