Danke, hat mir schon weitergeholfen, rest frage ich bzw find ich heraus!

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mündliches testament rechtsgültig?

Wir sind 5 gesetzliche Erben

Die Verlassenschaft ist noch immer am laufen (2013 verstorben) jetzt wo es zum finish gekommenen wäre, tauchte ein mündliches Testament auf...

Dieses wurde in einem Protokoll v Notar zwar festgehalten, wir haben es aber erst jetzt erfahren, da die Richterin den Akt zum Überprüfen hatte und meinte das mündliche Testament muss hinterfragt werden und die Zeugen müssen befragt werden.

Der Notar meinte er habe nichts erwähnt, da diese Person (mündliches Testament, sagt man bevorzugte Person?) über ihren Anwalt ausrichten hat lassen, nicht antreten zu wollen. Da zuerst nur die Familie dieser Person anwesend war und diese nicht als Zeugen auftreten konnten.

Die Richterin akzeptierte aber die Ablehung nicht, da der Anwalt dieses per Mail getan hat.

Somit wurde diese Dame erneut angeschrieben vom Notar ob sie das erbe antreten möchte (antwort steht noch aus) die verlassenschaftskuratorin hat nun die nachbarin befragt die mit ihrer Schwester auch einmal im spital waren.

diese wurden vorgeladen zum notar und mussten aussagen ob ein mündliches testament gemacht wurde.

die nachbarin sagte aus er habe kein notar zugezogen da er kein testament aufsetzen wollte, aus sturheit und weil er wollte, dass die "erben sich den schädel einhauen"

andererseits meinte sie, aber er ging sowieso davon aus das diese person x (mündliches testament) alles bekommt.. der name von der dame x, der tag konnte genannt werden von der nachbarin

die schwester von der nachbarin (zweiter zeuge) meinte der verstorbenen habe nebenbei erwähnt die dame x (nur Vorname wurde gesagt) soll alles bekommen, sie wusste nicht wer diese dame ist, bzw wurde der familienname nicht genannt. Außerdem kennt sie diese dame weder vom vor noch zunamen.

der tag konnte auch nicht mehr genannt werden. weiters sagte sie auch aus, sie verstehe nicht warum nicht ein notar hinzugefügt wurde, wo es ihm im spital noch besser ginge. (wo die nachbarin ja meinte, er wollte nie eines aufsetzen lassen) Es wurde erst eine Niederschrift über das mündliche Testament vom notar gemacht jetzt 2015

jetzt ist meine frage... sollte diese dame x jetzt doch noch das erbe antreten wollen, da die richterin ja erneut die chance gegeben hat, da ihr ja eine reine mail nicht gereicht hat ohne zeugen aussagen.... wie stehen die Chancen für dieses mündliche Testament?

ich habe keinen rechtschutz und als alleinerziehende nicht die mittel für einen anwalt...

hat dieses testament chancen die erblichen erben zu übergehen?

ich hoffe es ist verständlich, das ganze ist sehr komplex und langatmig mittlerweile

freu mich auf antworten....wir sind nämlich noch immer in der warte position, was dame x jetzt macht...antreten od nicht

mfg nicki

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Mündliches Testament

Nur wenn unmittelbar die (Lebens-)Gefahr droht, dass die Erblasserin/der Erblasser stirbt oder die Fähigkeit zu testieren verliert, so kann auch vor zwei fähigen(geschäftsfähig, nicht selbst erbberechtigt bzw. befangen)Testamentszeuginnen/Testamentszeugen mündlich testiert, d.h. der letzte Wille erklärt werden. Ein so erklärter letzter Wille ist nur für die Dauer von drei Monaten ab Wegfall der Gefahr wirksam. Danach verliert dieser seine Gültigkeit. Es kann zum Beispiel nach einem schweren Unfall bei zwei Rettungsleuten oder etwa in Bergnot durch Zuruf an zwei Bergkameradinnen/Bergkameraden oder knapp vor einer Notoperation mündlich testiert werden.

Eine solche mündliche letzte Anordnung muss auf Verlangen einer jeden/eines jeden, der/dem daran gelegen ist, durch die übereinstimmenden Aussagen der zwei Zeuginnen/Zeugen bestätigt werden. Ist dies nicht der Fall, ist diese Erklärung des letzten Willens ungültig.


der verstorbene hat seinen Willen nur nebei erwähnt....Testament wollte er schriftlich keines aufsetzen lassen angeblich.... 

wir verstehen auch nicht warum die richterin das ganze nochmal aufrollt. die richterin meint man muss das nottestament ernst nehmen, die zeugen befragen und somit der dame x nochmal die Möglichkeit geben um das erbe anzutreten... 

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