Bei einem Hilfeersuchenden, (Katze auf Baum, Brand, Verkehrsunfall) besteht keine Bezahlpflicht. Bei einem vermeindlichen Feuerschein an Weinachten, es war aber nur die Kerzenbeleuchtung die geflackert hat, -> Hilfeersuchend -> nein. Bei Spaßanrufen, usw. JA.

Gruß.

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Ich kann leider nicht für Hessen sprechen. Doch in Rheinland-Pfalz (zumindest in meiner Komunde) gilt folegender Grundsatz: Du fährst nur mit dem 2x. - Ausrückenden Fahrzeug (außer zuwenig Personal) die Erfahreneren Mitglieder gehen vor. Bei schweren Verkehrsunfällen, oder bei kritischeren Einsätzen bleibt immer der Gruppenführer, oder ein anderer Mann bei dir und du gehst nicht zur Grenze der Überschreitung. 

Ebenfalls bei Brandeinsätzen nur bis zum Verteiler sowie Schlaucharbeit, usw.

Ich hoffe ich konnte dir damit helfen, frag mal bei deinem Lieblingsfeuerwehrmann oder bei deinem Wehrleiter nach c:

Liebe grüße! 

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Ähm. Irgendwie finde ich die Fragestellung kurios, könntest du es vielleicht etwas genauer Erleutern?

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