hallo
mir ist grad eines unklar. also die wahlen können den bundestag beeinflussen. aber im grundgesetz artikel 38 absatz 1 steht:,,Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.''
!!!!an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.!!!
Dies wiederrum heißt das wahlen den bundestag auf keinen fall beeinflussen können.
habe grad ein denkabsturz.bitte um hilfe