Antwort
Nein, dafür ist ein Originaldokument Voraussetzung. So kann lediglich die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt werden.
Nein, dafür ist ein Originaldokument Voraussetzung. So kann lediglich die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt werden.
Durch viel trinken und regelmäßiges Schwindeltraining = auf die Seite legen (ein paar Sekunden), dann schnell aufrecht hinsetzen. Dies so lange wiederholen bis es nicht mehr unangenehm ist. Muss aber täglich geübt werden.