Welche Rechte habe ich als Vermieter?

Ich habe vor grob 3 Jahren ein Zweifamilienhaus gekauft. Die obere Wohnung war und ist vermietet, in der unteren wohnen wir selber, die Mieter haben/mussten wir übernehmen, allerdings haben wir einen neuen Mietvertrag abgeschlossen mit dem die mieter auch einverstanden waren und ihn unterschrieben haben.

Nun zu dem eigentlichen Problem. Verkauft wurde das haus mit 2 terrassen, eine davon ist komplett umbaut und wurde bislang von den mietern alleine genutzt (diese wurde vor Jahren auch mal von den mietern gebaut steht aber weder im alten Mietvertrag, noch gibt es eine Erweiterung und geschweigeden steht sie im neuen Mietvertrag) nun ist es so, dass 2 bäder von uns genau in diese terrasse führen und wir auch durch diese terasse vom keller aus in den garten gehen. Wir hatten sie 4x mündlich darum gebeten, die tür nach außen bitte offen zu halten damit wir unsere Räume gelüftet bekommen. Etwas maulig haben sie jedesmal zugestimmt, dass sie in Zukunft offen bleibt und sie haben die tür dann doch immer ohne weitere Kontaktaufnahme verschlossen. Also habe ich keine andere Möglichkeit gesehen und es ihnen schriftlich mitgeteilt und auch angedroht die tür zu entfernen. Wie solllte es anders sein.... die tür war natürlich wieder zu.

Nun haben wir ein brief vom mieterschutzbund bekommen. In dem steht, das davon auszugehen ist dass die terrasse zum mietbestand gehört und ich somit nicht die Öffnung der Tür verlangen kann. Wie kann man denn davon ausgehen, wenn nirgendwo schriftlich festgehalten wurde, dass es mit vermietet wird??? Und selbst wenn dies vor jahren mal der fall war, sie haben ja den neuen Mietvertrag unterschrieben, was sie ja nicht gemusst hätten. Also mit welcher Rechtsgrundlage ist diese terasse mietbestandteil????

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Der Beitrag ist nun schon ein paar Tage her, aber ich wollte dennoch mal berichten was nun draus geworden ist. Vielleicht hilft es ja jemanden der ähnlich Fälle hat.

Also das ganze ging beiddreits zum Anwalt umd nach prüfen der Verträge war schon beim ersten brief der gegenseite ersichtlich, dass natürlich kein Anspruch auf Räumlichkeiten besteht die nicht im Mietvertrag stehen.

Eine zeitweilige Duldung heißt noch lange nicht, dass es für immer so sein wird.

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Wenn das vergessen nur so einfach wäre...

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Verstehe ich das richtig, du hast angst schwanger zu sein weil dein freund evtl Spermien an der Hand oder Zunge gehabt haben könnte und sie so in dich gebracht haben könnte???

In dem Fall solltest du dich entspannen, dann sollte deine mens nicht mehr lange auf sich warten lassen!

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Hier nochmal der genaue Wortlaut aus dem Mietvertrag:

Im Punkt Mietzeit steht:

Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte zeit und beginnt am 01 April 90
Der Mietvertrag wird für die Zeit von -- Jahren geschlossen; er beginnt am -- und läuft BIS ZUM LEBENSENDE DER MIETER

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Steigst du direkt als uffz ein? Beziehungsweise wäre es dann ja schon stuffz! Hast du eine verwertbare Berufsausbildung für diese Laufbahn? Wie alt bist du? Das sind alles fragen, die das spätere Einkommen beeinflussen!

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Ja da haben wir auch bereits einen Termin, ich hatte nur gehofft mir könnte vielleicht trotzdem schon mal jemand im Vorfeld etwas dazu sagen! Aus Erfahrung evtl...

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