Hallo.

In meinem Minijob-Vertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 3 Stunden festgelegt.

Wenn es im Unternehmen wenig zutun gibt, lässt mein Chef mich die ersten zwei, drei Wochen Zuhause und zitiert mich dann für die 12 Stunden in den letzten Monatswochen zum Dienst.

Das passt mir persönlich gar nicht. Da ich die Dienste auch nur die gesetzlichen 4 Tage vorher bekomme, ist das zum Ende des Monats für mich immer sehr knapp und ich kann schlecht planen. Ich fühle mich dann immer wie bestellt und nicht abgeholt, würde wirklich lieber immer regulär 3 Stunden die Woche arbeiten.

Nun habe ich gelesen, dass für Minusstunden in der Regel stets die gleichen Vorschriften gelten: Sie können rechtlich erst dann geltend gemacht werden, wenn ein Arbeitszeitkonto ( https://www.arbeitsvertrag.org/minusstunden/ ) vorliegt. 

Das ist bei mir nicht der Fall und ich frage mich, ob ich die Stunden überhaupt in den letzten Wochen/ in der letzten Woche nachholen muss.

Ist es nicht so, dass wenn ich meine Arbeitskraft anbiete und mein Chef im Annahmeverzug ist, dass ich in den letzten zwei Wochen nurnoch 6, bzw. in der letzten Woche 3 Stunden arbeiten muss?

Kennt sich jemand damit aus und gibt es dafür einen Paragraphen?

Gruß und danke für Antworten

Nachtrag: Ich habe in meinem Vertrag einen Abschnitt gefunden in dem steht: "Die zeitliche Verteilung und der tägliche Arbeitsbeginn orientieren sich an den betrieblichen Erfordernissen".

Ist mein Chef damit also im Recht?