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Nadinefj

04.09.2014
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Doreen2555
24.01.2014, 11:09
Ausfüllen von Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

Hallo, Ich habe hier einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Mein Sohn hat aber auch eine Beistandschaft beim Jugendamt. Da der Kindesvater sich weigert den neu berechneten Unterhalt zu Zahlen geht das ganze nun vor Gericht. Meine Frage ist nun... Ist mein Sohn der Kläger oder muss ich meine ganzen Daten im Antrag eintragen? (Einkommen/Ausgaben...)

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Antwort
von Nadinefj
04.09.2014, 08:38

Also, dein Sohn ist Kläger und du bist nur als Vormund in der Verhandlung. Allerdings wird das Jugendamt die beistandschaft ablegen, weil du selber was unternimmst. Das Jugendamt unternimmt im Namen deines Sohnes solche klagen . Auch bei uns ist diese Situation. Du kannst natürlich etwas unternehmen. ZB. Bei der Polizei anzeigen wegen unterlassen Unterhalts-Zahlungen. Das kann soweit gehen, das der Vater im Gefängnis landet. Überlege es dir.

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