Hmm. Ich würde ja gern meine Frage ergänzen. Diese Funktion gibt es hier aber leider nicht.
Ich probier es durch eine eigene Antwort:
Zudem bin ich für 3 Kinder unterhaltsverpflichtet. Wie kann es nun sein, dass ich mehr Fahrtkosten habe als ich Unterhalt bezahle und meine Fahrtkosten / berufl. Aufwendungen in der Kindesunterhaltshöhe berücksichtigt werden?
Denn nun ist es so, dass mein zu zahlender Kindesunterhalt relativ gering ausfällt, aufgrund der Fahrtkosten / berufl. Aufwendungen.
Andererseits werden diese Kosten bei einem Strafbefehl nicht berücksichtigt?
Dann wird also nicht das tatsächliche Einkommen bei einer Strafe berücksichtigt?