Der Anwalt beantragt beim Gericht, die Beklagte zu verurteilen, der Auszahlung von …Euro an den Kläger (seinen Mandanten) zuzustimmen. Dann schreibt er: "Hilfsweise für den Fall des Unterliegens – dem Kläger Vollstreckungsschutz zu gewähren".
Warum beantragt er den Vollstreckungsschutz für den Kläger? Ich denke, die Beklagte muss eine Vollstreckung befürchten, wenn die Zahlung nicht zustanden käme, aber nicht der Kläger, oder?