Hiermit möchte Ich euch um Rat bitten und euch folgenden Sachverhalt darlegen:

Am gestrigen Tage habe Ich auf der Verkaufsplattform eBay Kleinanzeigen ein Smartphone verkauft. Es handelte sich hierbei um ein Smartphone, genauer: Sony Xperia Z1, welches Ich für eine angemessene Summe inseriert habe. In der Beschreibung des Artikels wies Ich darauf hin, dass es sich hierbei um einen Privatverkauf handele und daher keine Garantie- und Gewährleistungsansprüche für das Gerät tragen kann und werde.

Der Interessent, welcher das Gerät nun kaufen wollte, hat sich zur vereinbarten Uhrzeit bei mir daheim vorgefunden und hat sich kurzerhand über den Zustand des Geräts und des Zubehörs vergewissert und mir schließlich den Betrag, welchen ich für den Artikel vorgesehen habe, gezahlt. Nach nun einem Tag meldet sich besagter Käufer nun per Nachricht bei mir und behauptet, er könnte keine SIM-Karte mit dem Gerät auslesen und wirft mir vor, Ich habe Ihm verschwiegen, dass das Smartphone einen SIM-Lock oder ein Branding habe. Kurzerhand verlangt er von mir, den Artikel zurückzunehmen, da Ich Ihn wohl "ver" haben soll. Leider kann Ich dies absolut nicht nachvollziehen, da das Gerät bis zum Zeitpunkt des Verkaufs absolut einwandfrei funktioniert hat. Ein SIM-Lock war mir zudem nicht bekannt, weswegen ich dies auch nicht in der Beschreibung habe angegeben. Ein Hardwaredefekt ist ebenfalls ausgeschlossen, da Ich am selbigen Tag einige Anrufe getätigt habe und auf eine dringende Nachricht gewartet habe. Daher habe Ich auf die Forderung des Käufers reagiert und Ihn zunächst darauf aufmerksam gemacht, dass ich keine Gewährleistung und Garantie übernehmen könne und er sich sowohl vor Ort als auch telefonisch oder per Nachricht hätte über einen Möglichen SIM-Lock informieren können. Gerne hätte Ich dann Nachforschungen angestellt und mich entsprechend schlau gemacht. Dies hat er aber nicht und hat das Gerät in dem von mir bekannten Zustand erworben. Nun droht mir der Käufer damit, seinen Firmenanwalt und auch eBay Kleinanzeigen mit der Situation zu konsultieren. Die Kosten dafür seien Ihm wohl egal, schreibt er. Darüber hinaus habe er heute einen Handyreparaturdienstleister aufgesucht und einen Kostenvorschlag erstellen lassen, welcher über einen Defekt am SIM-Slot aussagt, welcher wohl seit längerer Zeit bestehen soll. (Genauer Wortlaut: "ich war eben bei einem Reparatur-Service in XYZ für Handy habe mir einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. In ihm steht das die Zähnchen die die Sim-Karte auslesen schon länger defekt sind da sich staubpartikel abgelagert haben." Jedoch kann ich diesen Defekt absolut nicht nachvollziehen, da Ich wie beschrieben, noch am selbigen Tage des Verkaufs dringende Anrufe mit dem Handy getätigt habe und die SIM korrekt ausgelesen wurde.

Welche Möglichkeiten bleiben mir und was empfehlt ihr mir in diesem Fall zu tun? Ist der Käufer in der Lage, mir Arglistige Täuschung oder Ähnliches vorzuwerfen?

Freue mich über Hilfe! :-)