komme etwas spät mit einer antwort, aber das problem werden ja viele menschen haben. wenn ich die antworten mancher hier lese, kann ich nur mit dem kopf schütteln (aber dumme antworten kommen sehr oft hier bei gutefrage.net vor!!!).

ich habe auch seit jahren viele kleine, aber wulstige adern an den fußgelenken, vor allem  am rechten fuß, hauptsächlich innenseite. seit einiger zeit schmerzen diese sehr - und das hat NICHTS mit dem knöchel zu tun. habe mir schon krampfadern in diesem bein entfernen lassen mit dem hinweis des chirugen, daß diese kleinen adern im fuß auch dadurch verringert würden.

nichts ist passiert - im gegenteil. sie werden schlimmer und tun mittlerweile sehr weh. kühlen hilft nur kurzzeitig gegen den schmerz - und schmerztabletten wirken gar nicht. der witz ist: die gefäßchirugie ist für sowas nicht zuständig! ich frage mich: welcher arzt denn sonst?

ich muß also weitersuchen und hoffen, daß irgend ein arzt sich berufen fühlt, meine beschwerden mal anzuschauen.

und noch ein tipp an diverse antwortgeber: bevor ihr dumme antworten gebt, weil ihr die frage evtl. nicht verstanden habt oder ihr euch nur als witzbolde oder schlaumeier outen wollt - mal daran denken, daß es menschen gibt, die schmerzen haben und hier hilfe suchen. es rennt nicht jeder direkt zum arzt - aus welchen gründen auch immer!

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undefinierbare arbeitszeiten und urlaubstage LKW-fahrer

guten tag an euch alle, ich komme heute mit einem etwas kompliziertem anliegen zu euch und brauche eure kompetente hilfe:

mein freund ist lkw-fahrer und arbeitet bei einer sehr großen spedition, die niederlassungen in BARBY, RHEINE (hauptsitz) und KREFELD hat. im arbeitsvertrag ist als arbeitgeber die niederlassung in BARBY genannt (ca. 180 km von berlin). trotzdem hat er mit dieser niederlassung nie etwas zu tun. sein abfahrts- und ankunftspunkt ist GROßBEEREN bei berlin - ca. 35 km von zu hause. hier hat er auch seinen pkw stehen. doch in den seltensten fällen kann er mit dem lkw nach großbeeren - hauptsächlich wird er nach RHEINE (ca. 500 km von berlin) geschickt nach seinen touren und muß von dort auch wieder los.

lt. vertrag hat mein freund eine 48-stunden-woche und die sind mit folgenden zeiten festgehalten: arbeitsbeginn sonntag 22:00 uhr/arbeitsschluß samstag 06:00uhr. daß diese 48 stunden immer oft sehr weit überschritten werden (die gesetzlichen arbeits- und lenkzeiten werden aber eingehalten), brauche ich ja nicht zu erwähnen - ist in diesem beruf ja nichts neues. ein regelmäßiger ausgleich für die mehrstunden findet kaum statt, obwohl auch gesetzlich geregelt.

das nächste problem ist folgendes: wenn er z.b. freitags nach RHEINE muß (manchmal auch KREFELD und das ist noch weiter weg von berlin) und den lkw abstellt, um 16:00 feierabend hat, muß er dort meistens noch bis ca. 20:00 uhr warten, um dann noch mit anderen kollegen mit dem hauseigenen shuttle nach GROSSBEEREN/bei berlin zu fahren, gehen ca. 5 stunden fahrtzeit drauf - wenn sie noch über BARBY fahren müssen um noch kollegen einzuladen, sind das dann mind. 6 stunden an fahrzeit. und für die rückfahrt gilt ja das gleiche: abfahrt mit shuttle von großbeeren nach rheine (evtl. auch wieder über barby) zwischen 5 und 6 stunden fahrt.

nun komme ich zu den eigentlichen fragen:

  1. sind diese zeiten von so 22 uhr bis sa 6 uhr eine 5- oder 6-tage-woche?

  2. ist der samstag als voller urlaubstag bei 24 tagen jahresurlaub anzurechnen?

  3. werden die fahrtstunden zwischen rheine/großbeeren und großbeeren/rheine wirklich als freizeit gerechnet oder muß ein teil der zeit als arbeitszeit angerechnet werden?

ich weiß, das klingt alles sehr wirr ... aber vielleicht ist ja jemand unter euch, der auch im güterverkehr arbeitet oder gearbeitet hat und evtl. versteht, was ich hier gechrieben habe. es wäre super, wenn ihr meine fragen beantworten könntet. ihr könnt auch ruhig nachfragen, vielleicht kann ich dann auch gezielter antworten.

vielen dank erstmal :-)

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leider bin ich jetzt genauso schlau wie vorher. :-( kann denn keiner wenigstens zu ein paar punkten helfen? ich habe auch nach langer suche im internet nicht die passenden antworten gefunden.

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undefinierbare arbeitszeiten und urlaubstage LKW-fahrer

guten tag an euch alle, ich komme heute mit einem etwas kompliziertem anliegen zu euch und brauche eure kompetente hilfe:

mein freund ist lkw-fahrer und arbeitet bei einer sehr großen spedition, die niederlassungen in BARBY, RHEINE (hauptsitz) und KREFELD hat. im arbeitsvertrag ist als arbeitgeber die niederlassung in BARBY genannt (ca. 180 km von berlin). trotzdem hat er mit dieser niederlassung nie etwas zu tun. sein abfahrts- und ankunftspunkt ist GROßBEEREN bei berlin - ca. 35 km von zu hause. hier hat er auch seinen pkw stehen. doch in den seltensten fällen kann er mit dem lkw nach großbeeren - hauptsächlich wird er nach RHEINE (ca. 500 km von berlin) geschickt nach seinen touren und muß von dort auch wieder los.

lt. vertrag hat mein freund eine 48-stunden-woche und die sind mit folgenden zeiten festgehalten: arbeitsbeginn sonntag 22:00 uhr/arbeitsschluß samstag 06:00uhr. daß diese 48 stunden immer oft sehr weit überschritten werden (die gesetzlichen arbeits- und lenkzeiten werden aber eingehalten), brauche ich ja nicht zu erwähnen - ist in diesem beruf ja nichts neues. ein regelmäßiger ausgleich für die mehrstunden findet kaum statt, obwohl auch gesetzlich geregelt.

das nächste problem ist folgendes: wenn er z.b. freitags nach RHEINE muß (manchmal auch KREFELD und das ist noch weiter weg von berlin) und den lkw abstellt, um 16:00 feierabend hat, muß er dort meistens noch bis ca. 20:00 uhr warten, um dann noch mit anderen kollegen mit dem hauseigenen shuttle nach GROSSBEEREN/bei berlin zu fahren, gehen ca. 5 stunden fahrtzeit drauf - wenn sie noch über BARBY fahren müssen um noch kollegen einzuladen, sind das dann mind. 6 stunden an fahrzeit. und für die rückfahrt gilt ja das gleiche: abfahrt mit shuttle von großbeeren nach rheine (evtl. auch wieder über barby) zwischen 5 und 6 stunden fahrt.

nun komme ich zu den eigentlichen fragen:

  1. sind diese zeiten von so 22 uhr bis sa 6 uhr eine 5- oder 6-tage-woche?

  2. ist der samstag als voller urlaubstag bei 24 tagen jahresurlaub anzurechnen?

  3. werden die fahrtstunden zwischen rheine/großbeeren und großbeeren/rheine wirklich als freizeit gerechnet oder muß ein teil der zeit als arbeitszeit angerechnet werden?

ich weiß, das klingt alles sehr wirr ... aber vielleicht ist ja jemand unter euch, der auch im güterverkehr arbeitet oder gearbeitet hat und evtl. versteht, was ich hier gechrieben habe. es wäre super, wenn ihr meine fragen beantworten könntet. ihr könnt auch ruhig nachfragen, vielleicht kann ich dann auch gezielter antworten.

vielen dank erstmal :-)

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ich finde es unverschämt, wenn ich auf eine für mich wichtige frage von einer mir ubekannten person 1. einen freundschaftsantrag bekomme und 2. eine anleitung per link, wie man geld verdienen kann ... der nick dieses users: HannesHeise ... ich weiß nicht, wo man so was melden kann.

https://www.youtube.com/watch?v=nT4eoZ-ZkQg
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ich möchte erst einmal hier feststellen, daß der GESETZLICHE MINDESTLOHN für reinigungskräfte (putzfrauen) in der Gebäudereinigung seit dem 01.01.2014 9,31 € beträgt, im jahr 2013 waren es 9,00 €! und ab dem 01.01.2015 beträgt der GESETZLICHE MINDESTLOHN 9,55 €. demnach hat dein arbeitgeber dich sowieso über's ohr gehauen mit dem stundenlohn. was ich nicht verstehen kann: fast jeder hat internet, googelt für allen mist drin rum - aber sich mal darüber schlau machen, was einen selbst betrifft und auch sehr wichtig ist, das bringen die wenigsten zustande. schwarze schafe kann man beim zoll melden (da gibt es eine extra rubrik)... denn es ist eine unverschämtheit, daß immer noch solche arbeitgeber machen, was sie wollen. ich arbeite selbst in dieser branche - und informiere mich immer! damit ich nicht betrogen werde. mein letzter chef hat immer automatisch den gesetzlichen lohn bezahlt ... automatisch, ohne daß ich ein wort sagen mußte.

übrigens sind zuschläge freiwillig: also keine pflicht und auch nicht gesetzlich. also hast du einen ganz normalen stundenlohn von 8,40 €! und wenn du in deinem vertrag zugestimmt hast, auch an sonnn- und feiertagen oder in nachtschicht zu arbeiten, ist das deine freiwillige zustimmung. daher auch der sicherliche zusatz, daß damit alle deine ansprüche aus diesen tagen mit dem stundenlohn abgegolten sind (mein lebensgefährte ist fernfahrer - zwar mit festem gehalt - und hat so diese ausschlußklausel auch im vertrag stehen)

ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben!

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hi ... ich antworte zwar spät, aber ich möchte doch meinen senf dazugeben. ich habe in mehreren spielhallen gearbeitet, zuletzt bei löwenplay. und diese hat am besten bezahlt (was man "am besten" von allen bezeichnen kann). sie hat korrekt alle anfallenden zuschläge bezahlt und auch überstunden, wenn es mal die kollegen bei schichtwechsel nicht für nötig befunden haben, pünktlich zu erscheinen! und was die trinkgelder betrifft: ich habe gerade bei löwenplay in frechen - zu der zeit 48 geräte - (wohne jetzt in berlin, dort gibt es leider nicht die rund-um-die-uhr öffnungszeiten) das meiste trinkgeld bekommen. AUCH VON AUSLÄNDERN!!! und dies lag, je nach gewinn der spieler, am abend zwischen 30€ bis 100€. ich hatte in manchen monaten um die 600€ trinkgeld. und was die pausen betrifft: ich bin raucherin und habe in ruhigen zeiten oft mind. 2 stunden pause gehabt, entweder in den raucherräumen oder, zum essen, in einem abgesonderten Nichtraucherraum. alle getränke waren umsonst. ich kann löwenplay nur empfehlen ... und was die trinkgelder oder die zusammenarbeit mit kollegen betrifft: darauf hat ja KEIN arbeitgeber einfluß. stänkernde kollegen wurden bei wiederholungen zu einem persönlichen gespräch herangezogen und wenn das nichts nutzte, trennte man sich von ihnen.

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ich danke euch allen für die hilfreichen und kompetenten antworten. nach anruf heute beim bürgertelefon des "bundesministerium für arbeit und soziales, arbeitsrecht" wurde mir das bestätigt, was ihr mir geantwortet habt. alle achtung: ihr seid toll!!! liebe grüße an euch

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