Parken in Fahrtrichtung - Gehweg auf der Seite erlaubt?
Hallo :) ich habe eine kurze Frage: ich wurde von einem "lieben" Nachbarn angepfiffen, weil ich vor unserem Haus (nach der Bordsteinabsenkung) AM (nicht AUF) dem Gehweg geparkt habe, als ich kurz zuhause war, aber in absehbarer Zeit wieder weg musste. Ich muss ja in Fahrtrichtung am rechten Fahrbahnrand parken und kam halt von dieser Seite. Verkehrstechnisch war das möglich, weil auf der anderen Seite zu der Zeit keiner parkte. Mir wurde also erklärt bis gelinde gedroht, ich müsste das unterlassen und dürfte auf dieser Seite (Straße ist Gehweg einseitig auf unserer Hausseite) nicht tun. Eine Einschränkung beidseitigen Parkens - soweit das möglich ist mit anderen Parkenden - ist nicht gegeben. Ist das so, wenn ja, wo finde ich das in der StVO? Habe geschaut, aber da spezifisch nix gefunden. Wie gesagt, der Gehweg war in voller Breite nutzbar, ich habe nicht auf diesem geparkt, sondern auf der Fahrbahn, nur halt auf der Gehwegseite. Danke im voraus.