Ja, wir (meine Frau und ich) haben Erfahrung mit dem Verlag. Unser Vertrag sieht eine 3-jährige Bindung vor. Das eigene Cover wird nur gegen Zahlung verarbeitet, ansonsten erhält man ein Standardcover (das uns nicht überzeugte). Jede! Leistung, mit Ausnahme 1 Belegexemplares des Buches kostet Geld. Wir haben 150 € dafür bezahlt, dass 50 Buchhandlungen aus der Region über das Erscheinen des Buches informiert werden.... Eine Belegliste darüber, welche und wann angeschrieben wurden, haben wir auf Anforderung nicht erhalten, nur die Info, dass es per e-mail geschehen sein soll (150 € für eine Serien-e-mail, falls sie überhaupt erfolgt ist)..., wir haken da weiter nach. Das Belegexemplar war sowas von schlecht (miese Umschlagsqualität, selbst bei vorsichtigem Lesen und blättern sieht es danach aus wie unter die Räder gekommen, der äußere Rand war (vertragswidrig!) viel zu schmal, also leseunfreundlich und der Preis laut Auskunft aller Buchhändler, denen wir das gezeigt haben, viel zu hoch (22 € Ladenpreis für ein Taschenbuch..). Die Nacherfüllung (mängelfreies Belegexemplar mit richtigem Rand, wollte man uns nur gegen Zahlung senden (wir haben die Vorlage übrigens mm-genau eingereicht gehabt!). Für eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrags will man 300 € :-). Finger weg! Das ist alles nur nicht seriös. Und wenn man dann gegen den Verlag prozessieren will, kann man das in Österreich nach österreichischem Recht....
Der NC ist so hoch oder nicht vorhanden, weil es fast völlig an einer Regulierung des Anwaltsmarkts fehlt. Kamen 1950 auf einen Anwalt noch ca. 4.900 Einwohner sind es inzwischen nur noch ca. 500. Anders gesprochen. Waren es 1996 noch um die 76.000 Anwälte, sind es inzwischen fast 160.000 Anwälte. Nur, der Kuchen der Mandate wird nicht größer. Geschätzt 10.000 junge Anwälte dürften inzwischen von Hartz IV leben oder aufstocken, weil sie keine Chance haben, in den Markt zu kommen. Die übrigen kämpfen um jedes Mandat oder sie gehören zu den wenigen, die in einer Großkanzlei gut untergekommen sind. Also wer jetzt noch Jura studiert, weil er glaubt, dass er später easy viel verdient, der irrt sich. Das schlimme ist, dass diese Tatsachen den jungen Studenten weder durch die Presse noch durch die Unis vermittelt werden. Und nicht nur die Anwaltsschwemme führt zu sinkenden Einnahmen. Wenn 1/4 der Arbeitnehmer nur noch im Niedriglohnbereich arbeiten, dann merkt das auch der Anwalt, wenn er normalbürgerliche Clientel hat. Die hat dann nämlich kein Geld ihn zu bezahlen. Kein Einkommen, kein Vermögen, keine Altersvorsorge. Staatliche Hilfe zur Prozessführung? Ja, die gibt es, aber davon kann kein Anwalt leben. Beratung 30 € netto, egal wie lang sie dauert 10 € darf man brutto zusätzlich vom Mandanten verlangen. Vertretung auf Beratungshilfe - 70 € netto, egal wieviel Briefe man schreiben muss. Die sog. Prozesskostenhilfe wird vom Staat gewährt, ist aber auch nicht kostendeckend.. Hat man mal einen vernünftigen Gegenstandswert (über 3.000 €), dann wird das reguläre Honorar vom Staat bei Verfahrenskostenhilfe quasi halbiert. Die Prozesskostenhilfetabelle endet zudem bei einem Streitwert von 30.000 €, auch wenn man eine Million € einklagen soll. Überlegt euch das mit Jura also gut! Hilfreich im Leben, aber nichts mehr zum Leben. Und es wird nicht besser werden, weil die Verantwortlichen in den Kammern und bei der Politik die Augen zumachen und wegsehen. In Italien kommen auf einen Anwalt nur noch 250 Menschen. Das kommt hier auch noch. Bei dem Temp des Anstiegs bis in spätestens 7-8 Jahren.
Evt. geht "flashget" (freeware)
Das geht schon, macht faktisch jedes Ehepaar ;-). Die Mitglieder der GbR werden dann Miteigentümer. Wenn die Immobilie aufgeteilt werden soll, wird man evt. noch eine Teilungserkärung brauchen, wer welche Wohnung bekommt. Einen Miteigentumsanteil kann man verkaufen, nur wer will den? Teileigentum (z.B. eine Wohnung) kann man grundsätzlich auch verkaufen.
Der Kindsvater hat grundsätzlich einen Anspruch auf Umgang mit dem Kind, solange das Wohl des Kindes nicht entgegensteht. Darf er (warum auch immer) keinen Umgang haben, hat er zumindest einen einklagbaren Auskunftsanspruch, wie es dem Kind geht, welche Schule es besucht etc.. Dazu gehört dann auch ein aktuelles Foto des Kindes, solange dadurch das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird. Wenn er ein Foto will wird er sich wohl doch für das Kind interessieren. Es wäre zum Wohle des Kindes besser, wenn sich die Eltern auf der Elternebene verständigen, statt sich zu bekriegen. Zum Streiten gehören immer zwei, zum Frieden auch. Der Frieden könnte mit einem Foto beginnen... Das Kind wird es Ihnen danken.
Die Unterscheidung Familienkutsche = Hausrat, sonst Zugewinn ist durch die Rechtsprechung überholt. Das war einmal. Es kommt schlicht darauf an, wer Eigentümer ist und das Auto gehört zum Zugewinn. Wer Eigentümer ist, das ist Fallfrage. Und die Hausratsverordnung gibt es nicht mehr.
Er sollte einen Anwalt einschalten. Grundsätzlich wird das gemeinsame Sorgerecht nicht so einfach aufgehoben. Warum auch? Dinge des täglichen Lebens kann die Kindsmutter selbst entscheiden. Notfallsachen auch und für andere Dinge gibt es das Telefon (welche Schule, welche Religion etc.).Der Umgang und das Sorgerecht sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Wenn er auf Anfragen seiner Frau grundsätzlich sofort reagiert, d.h. antwortet, gibt es keinen Grund ihm das Sorgerecht zu entziehen. Dazu müsste das Kindeswohl gefährdet sein. Wenn er aber auf den Antrag der Gegenseite bzw. das Gerichtsverfahren nicht reagiert hat er gute Chancen sein Sorgerecht zu verlieren.
Das sind viele Fragen, die von 100 Faktoren abhängen. Zunächst: Wenn ein Miterbe kein neues Darlehn aufnehmen will, stellt sich die erste Frage: Warum ist das so, was ist sein Interesse, das nicht zu wollen. Die Erbengemeinschaft ist eigentlich eine Gemeinschaft auf Zeit. Die gesetzliche Lösung, wenn ein Miterbe nicht mehr mitspielen will ist grundsätzlich die Erbenauseinandersetzung, sprich hier der Verkauf der Immobilie, Ausgleich der Schulden und Teilung des Erlöses. Will ein Erbe die Erbauseinandersetzung, dann gibt es aber auch die Lösung, dass die Erbengemeinschaft seinen Anteil übernimmt und ihn ausbezahlt, aber nur wenn der Betroffene das mitmacht. Denbar ist hier viel. Jemanden zu zwingen, einen neuen Kredit aufzunehmen, das geht nicht. Soweit geht die auch ordentliche Verwaltung nicht. Die Mehrheit kann aber z.B. verlangen, dass eine leere Wohnung wieder vermietet wird. Oder die Heizölbeschaffung, aber das ist was anderes als eine Anschlussfinanzierung. Wenn der Darlehnsvertrag endet, ist entweder das Restdarlehn fällig, oder es steht im Vertrag selbst, was dann gelten soll. Ein Blick ins Kleingedruckte und eine Anfrage bei der Bank ist da sicher nicht falsch.Wenn die Bank den Kredit nicht verlängern will (warum sollte sie das tun), könnte man sich auch nach einem anderen Institut umsehen. Die Miterben sind für das gesamte Darlehn Gesamtschuldner. Wenn nur ein Teil der Erben "ihren Darlehnsanteil" bei Ende des Darlehns bezahlen, kann es ihnen passieren, dass sie für den Rest haften, wenn einer oder mehrere andere Miterben nicht ihren Teil bezahlen. Dann gibt es zwar Regessansprüche, aber einem nackten Miterben kann man nicht in die Tasche greifen. Wenn man den Kredit alleine bedient, geht das, denn man ist ja Gesamtschuldner (Bank sagt "Danke schön")dann hat man grob gesagt Ausgleichsansprüche gegen die Miterben, fraglich ist dann ob die realisierbar sind. Aber das Thema geht tief in die anwaltschaftliche Beratung hinein.
Eine im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung schützt den Erwerber vor der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung aus dinglichen Rechten, die der Vormerkung im Range nachgehen. Unbedingt das Grundbuch prüfen, in welcher Reihenfolge die Rechte eingetragen sind und aus welchem die Bank vorgeht.
Ein Inkassobüro kann man immer einschalten, aber das kostet Geld. Wenn man dann danach die Forderung einklagen will, bekommt man die Inkassokosten regelmäßig nicht zugesprochen, sondern nur die (übrigens oft niedrigeren) Anwaltskosten. Ein Inkassobüro braucht man auch nicht zum mahnen. Man setzt eine Zahlungsfrist (am besten Datum, oder nach dem Kalender bestimmbar). Ab dem Tag nach Ablauf der Frist laufen Verzugszinsen. Ab dem Datum sind auch Anwaltskosten ein Verzugsschaden und vom Gegner zu ersetzen. Dann macht man als nächstes eine Klage oder einen Mahnbescheid. Die 30 Tagesfrist (Verzug ab Zugang der Rechnung) ist nur ein Auffangtatbestand. Gegenüber Verbrauchern gilt er nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass nach 30 Tagen ab Rechnungszugang Verzug eintritt. Sonst nicht.
Die Aufrechnungsproblematik in der Insolvenz ist in der Insolvenzordnung in §96 InsO geregelt. Die Teldafaxproblematik mit Vorauszahlungen ist ein hier bereits mehrfach diskutiertes Thema und wird es auch bleiben.
Die alten Handys haben auch oft einen Internetzugang. Wenn der aktiv wird (z.B. aus Versehen) und man hat keine Datenflat, oder das Gerät schaltet sich in ein Auslandsnetz auf, weil man grenznah wohnt (und man hat nur ne Flat für Deutschland) wirds teuer. Persönlicher Rekord eines Mandanten: Für drei Tage soll er 25.000 € bezahlen (das wird er nicht). Hier muss man erst mal klären, wo die kosten herkommen und warum sie überhaupt erst jetzt aufgetreten sind. Nach Sachverhaltsklärung wird man dann eine rechtliche Lösung oder Kulanzlösung suchen müssen.
Franz, Trudi und Vreneli
Der FI-Schalter misst den Strom, der in den Verbraucher fliest. Der muss genaus groß sein, wie der Strom, der aus dem Verbraucher wieder rausfliest. Wenn es einen Differenzstrom gibt (z.B. einen Fehlstrom gegen die Erde fliest wegen einer defekten Isolierung, die Kontakt mit der Wand hat, oder weil ein Mensch die stromführende Phase angefasst hat und ein Teilstrom durch ihn über die Erde abfliest, statt über den Verbraucher zurück zum FI), dann merkt der FI, dass eine Teil des Stromes nicht durch den Verbraucher geflossen ist und löst sofort aus.
Die Teldafax bestand (bzw. besteht in Liquidation) aus mehreren Gesellschaften. In meinem Fall War das Teldafax Energy, Teldafax Services und Teldafax Marketing. In meinem Stromvertrag hat die Teldafax Energy GmbH als mein ursprünglicher Vertragspartner schon beim Vertragsschluss ihre Forderungen an die Teldafax Services abgetreten. Das steht bei mir ganz klein im Antragsformular über der Bankeinzugsermächtigung (na ob das im Zweifel zulässig ist nach dem AGB-Gesetz sei mal dahingestellt). Beim Gas ist mein Vertragspartner die Teldafax Marketing GmbH. Das Inkasso (also den Forderungseinzug) hat die Teldafax Services GmbH gemacht. Aber mit meinem Vollmachtsformular zum Wechsel habe ich gleichzeitig offensichtlich die Teldafax Marketing GmbH ermächtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an die Teldafax Energy GmbH abzutreten. Eine solche Abtretung ist mir aber danach nie bekannt gegeben worden, so dass ich gem. § 407 BGB immer mit befreiender Wirkung an meinen bisherigen Vertragspartner leisten durfte. (Also wenn morgen der Insolvenzverwalter mit Forderungen der Teldafax Marketing GmbH käme, flöge ihm das auch um die Ohren.) Zum Glück habe ich beide Verträge nachweisbar fristgerecht gekündigt und den Anbieter gewechselt. Aber Teldafax Services hat noch vor der Insolvenz gelogen und versuchte trotz fristgemäßer rechtzeitiger Kündigung den Wechsel zu boykottieren, indem man gegenüber meinem neuen Gasprovider unwahr eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren behauptet hat, die es nicht gibt. Wie auch immer, ich stehe bei der Teldafax sowohl mit der Strom als auch mit der Gaslieferung aufgrund meiner Vorauskasse und Sonderabschlagszahlungen so ziemlich eben (minimales Guthaben), soll aber bei der Teldafax Energy ein Guthaben von über 800 € haben, das wertlos in die Insolvenzmasse fallen soll ( ich habe nie etwas an die Teldafax Energy gezahlt, sondern an die Services und soll gleichzeitig aber eine Gasnachforderung von über 500 € bezahlen. Werde ich nicht machen, denn ich bin Anwalt :-). Der Insolvenzverwalter muss mich verklagen und mir das erklären, denn es stimmt hier nichts. Denn da ich Vorauszahlung geleistet habe, kann eine Forderung nur soweit bestehen, als ich sie nicht schon bezahlt habe. Nur eine evt. Differenz könnte verkauft und/ oder abgetreten werden. Und selbst dann ist mir eine Abtretung nicht bekannt gegeben worden, so dass ich immer befreiend bezahlt habe. Ich nehme an, hier ist übelst betrogen und geschummelt worden, um die Insolvenz zu verschleppen. Also Fazit und Antwort: Erst mal ganz genau prüfen, mit wem überhaupt der Vertrag geschlossen wurde. Nicht überall wo Teldafax Services draufsteht ist Teldafax Services drin. Dann prüfen, an wen man bezahlt hat. Nur innerhalb der gleichen Gesellschaft kann ich aufrechnen. Wenn ich also Stromguthaben bei der Energy habe, werde ich nicht mit einer Gasnachforderung bei der Teldafax Services aufrechnen können. Hier verweist der Insolvenzverwalter auf die Insolvenzordnung. Wenn aber die Abrechnung falsch ist, meine Gasvorauszahlung bei einer anderen Gesellschaft gelandet ist und nun der Insolvenzverwalter für Gas eine Nachzahlung über eine andere Gesellschaft der Teldafax einfordern will, die völlig außer Verhältnis zum tatsächlichen Verbrauch steht, dann würde ich mich mit Händen und Füßen wehren. Man braucht sich auch nicht von Inkassodrohungen bange machen lassen, wenn die Forderung definitiv falsch ist. Wer was will, muss es beweisen. Hier will der Insolvenzverwalter eine Nachforderung für Gas, dann soll er erst mal eine korrekte Abrechnung schreiben, welcher Verbrauch und was ist davon bezahlt. Hat Teldafax in vielen Fällen (z.B. meinem) nie gemacht. Wenn der Insolvenzverwalter erst mal 500.000 Verfahren wegen falscher Abrechnung durch hat, sieht man weiter. Also prüfen, ob die richtige Gesellschaft fordert, dann den Betrag an sich prüfen (selbst mal rechnen, ob das überhaupt stimmen kann. Bei mir stimmte da garnichts!) und wenn es nicht stimmt sich wehren. Wenn es aber eine berechtigte Forderung ist, weil man z.B. das Gas verbraucht aber noch nicht bezahlt hat, das kann der Insolvenzverwalter zur Masse einfordern.
Ich bin Anwalt und mir geht es genauso. Ich habe für meinen Strom und Gasvertrag die Rechtslage geprüft. Es gab wenigstens 3 GmbHs unter dem Dach der Teldafax. Die Teldafax Energy GmbH (Strom), die Teldafax Marketing GmbH (Gas) und die Teldafax Services GmbH (Inkasso). Die Teldafax Services GmbH hat im Wege des Factoring von der Teldafax Energie GmbH deren Forderungen und Rechte aus dem Stromvertrag gekauft (ob das nur in meinem oder allen so ist, muss jeder anhand seines Kleingedruckten prüfen). Die Teldafax Marketing GmbH hat ihre Forderungen über die Teldafax Service GmbH einziehen lassen. Und man hat unterschrieben, dass die Teldafax Marketing GmbH Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an die Teldafax Energy GmbH abtreten kann. Alles total transparent für einen Verbraucher und rechtlich nachvollziehbar. Jetzt haben die Gesellschaften offensichtlich "Schmuh" getrieben. Wenn ich Vorauszahlungen leiste, leiste ich die auf spätere Forderungen. Wenn die Forderung also entsteht, ist sie aufgrund der Vorauszahlung ja getilgt. Jetzt wird vermutlich so getan, als wäre nur die Forderung abgetreten worden, aber das Guthaben bei der alten Gesellschaft geblieben. Das gibt es aber ja garnicht, weil in der Höhe des vorhandenen Vorauszahlungsguthabens erst gar keine Forderung entstehen kann, die abgetreten werden könnte. Die Gesellschaften haben dies aber wohl gemacht. So kommt er meiner Meinung nach zur wundersamen bilanzmäßigen Geldvermehrung. Gesellschaft A hat die Vorauszahlungen und Gesellschaft B die vermeintlich dagegenstehnde Forderung in der Bilanz. Anders ist das Auseinanderfallen von Vorauszahlung und Forderung im Insolvenzverfahren für mich unerklärlich. Das nennt man dann Betrug und Insolvenzverschleppung, Bilanzfälschung etc. Ich stehe z.b., weil ich rechtzeitig ausgestiegen bin mit der Teldafax eben. Aber jetzt kommt der Insolvenzverwalter und will über 500 € von mir überwiesen haben. Für die Teldafax Service GmbH. Und ich soll ein Guthaben bei der Teldafax Energy GmbH von über 800 € haben (natürlich nix wert, nachrangige Inolvenzforderung). So, ich habe denen geschrieben, dass Teldafax Services GmbH keine Ansprüche gegen mich haben kann und die bitte einklagen soll. Wer was will muss es beweisen. Also dürfen die Damen und Herren Insolvenzverwalter erst mal ordentlich alles abrechnen, nachvollziehbar, die Rechtslage darlegen und beweisen und dann überlegen ob sie die Klage riskieren wollen. Gegenstandswert 530 €. Viel Risiko für wenig Geld, das erst mal gewonnen werden will. Und viel, viel Zeitaufwand (mehrere 100.000 betroffene Teldafaxkunden). Im Moment lassen die einfach raus, was da falsch in den Computern steht und fordern erstmal ein, wer ungeprüft zahlt hat schon verloren.... Es muss aber in jedem Einzelfall jeder für sich überprüfen, ob nicht evt. die Forderung des Insolvenzverwalters berechtigt ist. Allerdings hat die Teldafax ja Sondervorauszahlungen und Jahresvorauszahlungen eingezogen. Wenn die bezahlt worden sind, kann es kaum offene Forderungen geben. Daher würde ich es immer drauf ankommen lassen. Wenn das alle 700.000 Teldafax Kunden das so machen, wird daraus ein richtiger Spaß, bis die Prozesse alle durch sind. Ach ja, und keine Angst, wenn Inkasso und Inkassokosten drauf steht (Theaterdonner!). Erst mal muss es einen Verzug geben, das setzt eine korrekte Abrechnung voraus. Dann gibt es nach der Rechtsprechung entweder Anwaltskosten oder Inkassokosten für die obsiegende Partei, nicht beides. Nur wenn ein Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt, dann bei unberechtigter Forderung Widerspruch fristgemäß einlegen (Fax ist nicht erlaubt, Postweg!). Erst dann wird es amtlich.