Gar keine, man gibt niemandem sein PIN, denn DU wärst in der lückenlosen Nachweispflicht, dass sie nichts von dir abheben durfte...die wirst Du nicht kriegen, denn DU hast ihr die PIN gegeben...SELBST SCHULD...sowas macht man nicht. Verbuche das mal unter "Lehrgeld"!

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Because parents encourage their children to develop interests and hobbies, the children know, that their parents believe in them!

DU hast MEGA NACHHOLBEDARF, sowohl in Deutsch, als auch in Englisch das steht fest, in welcher Stufe bist du denn, das ist echt kein schwerer Satz, aber das was Du daraus gemacht hast, ist der absolute HORROR!

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Hast Du ihn mal angesprochen??

Hilti hin und her, er hat von seiner Hütte nach deiner Hütte ein Loch gebohrt und dabei Schaden verursacht, Du solltest alles fotografieren, dokumentieren. Sprich ihn an, nimm einen Zeugen zum Gespräch mit und erkläre ihm was passiert ist.

Nächste Woche, Kostenvoranschlag für die Reparatur vorlegen. Lass ihn was unterschreiben, das besagt, dass er die Rechnung übernimmt.

Tut er das nicht, oder ist nicht zugänglich würde ich einen Anwalt kontaktieren, dann hat er noch mehr Kosten, denn unterm Strich wird er auch Deine Anwaltskosten und ggf. Gerichtskosten, zu den Reparatur-/Ersatzkosten leisten müssen.

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Kannst DU nachweisen was vereinbart war, wie das Tauschobjekt zu dir gelangen sollte?? Versicherter Versand???

Da dies ein privates Tauschgeschäft war, kannst Du diesbezüglich leider keine Anzeige erstatten, das ist Zivilrecht, das kannst Du nur über einen Anwalt einfordern.

Aber vielleicht lohnt es ja wirklich dort mal hinzufahren und die Person zu konfrontieren!

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Nein dazu hast Du gar kein Recht, denn Du bist nicht der Hauptmieter, schlicht und ergreifend, ich würde statt mich dumm zu benehmen, mal zackig um ne Alternative bemühen, denn Du wirst Dein Untermietverhältnis verlieren, wenn der Hauptmieter auszieht, gilt das auch für Dich!

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Wieso ging DEIN GELD auf das KONTO DEINES BEKANNTEN?? ODER HAT DEIN BEKANNTER KONTOZUGRIFF BEI DIR??

Wenn Du so gutgläubig warst, Dein Geld auf das Konto Deines Bekannten überweisen zu lassen, bist Du im Prinzip selbst schuld.

Klar ist das ärgerlich, aber im Prinzip bleibt nur, dass Du die Situation als Lehrgeld abrechnest, ihn aufforderst das Geld schnellstmöglich an Dich zu übergeben und zu hoffen, dass er das auch tut.

Und in Zukunft....besser aufpassen mit den "Freunden"!

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Urban Exploration??? Nee eher verbotene Sachen machen...und dann dumm aus der Wäsche gucken...!

GF ist kein JURAFORUM und kein GERICHT...alles weitere erfährst Du dann vom Richter!Strafmaße sind außerdem individuell und werden auch unter Berücksichtigung dessen gefällt, ob Herrschaften vorher schon unangenehm aufgefallen sind...wer auf fremder Leute Dächer Blödsinn machen kann, der muss auch "erwachsen" genug sein, seine Strafe dafür zu kassieren!!

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tja wenn Du das nötig hast, hast du gar nicht verdient Jura zu studieren, Dir gehört ein Tritt in den Allerwertesten und Du gehörst exmatrikuliert.

Das ist meine Meinung...und wenn Du Jura studieren würdest, dann müsstest Du nicht bei GF fragen, ob einem so etwas das gesamte Leben versauen kann, denn dann wüsstest Du was jeder pobelige 1.Semester Jurastudent blind beantworten kann....nämlich ...JA NATÜRLICH!

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tja, wie alt bist Du denn??? Denn der Brief der Polizei wird ggf. an Deine Erziehungsberechtigten gesendet....jetzt machst Du Dir ins Hemd??

Hattest doch auch dicke Backen als Du mit den Girls am Klauen warst...oder???

Da nutzt das Heulen und dumme Entschuldigen nix....Du wirst ne Strafe kriegen, Deine Eltern werden informiert insofern Du unter 18 bist. Wenn Du mehrere Diebstähle begangen hast und erwischt worden bist, steht das je nach Strafmaß dann auch irgendwann im Führungszeugnis....

Hör auf zu klauen wie ein Rabe!! Ende der Durchsage!

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ÄH übrigens...DU BIST IN DER LÜCKENLOSEN BEWEISPFLICHT....hat er Dir das schriftlich gegeben?? Hast Du überhaupt schon einen Befund oder machst Du nur die Community jeck?? ERSTENS wird er Dir wohl kaum seinen Befund schriftlich gegeben haben, zweitens kannst Du das somit nicht nachweisen, drittens, hättest Du wirklich ANGST vor HIV hättest DU Dich instinktiv mal mit dem Thema beschäftigt und wärst in eine HIV/AIDS Beratungsstelle oder sofort zum Arzt gegangen.....

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Dummheit ist nicht einklagbar, insofern Dein Ex Dich nicht vergewaltigt hat und Du einverständlichen, ungeschützten Verkehr mit ihm hattest möchte ich gerne mal wissen was Du erwartest...

Da wird Dir kein Anwalt und keine Polizei weiterhelfen, denn wer zu DOOF ist sich beim Sex zu schützen hat unterm Strich Pech gehabt und braucht wenn die Kuh im Eis eingebrochen ist, gar nicht heulen.

Gehe mal fein zum Arzt und lasse mal fein abklären ob Du Dich angesteckt hast, das wäre gescheiter als hier auf Trost für eigene DUMMHEIT zu hoffen!

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tja und da GF kein Ferndiagnosedienst ist wirst Du wohl zum Neurologen müssen um das abzuklären was in Deinem zarten Alter für Dich am Besten ist.

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GF ist kein Hausaufgabenmachdienst...das ist DEINE HAUSAUFGABE, wenn DU DICH zu dumm anstellst und nichts findest, was die älteste Ausrede der Welt ist, gehst Du eben ohne Hausaufgaben in die Schule.

Wir können es DU sollst es lernen....

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Schon mal auf die IDEE gekommen mal dort anzurufen....??? Woher sollen wir wissen was da los ist....da muss man halt mal in die Puschen kommen und anfragen, inwiefern die Bearbeitung des Antrages fortgeschritten ist.

Das ist das EINZIG sinnvolle, alles andere ist "Rate mal mit Rosenthal"!

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Natürlich kannst Du entlassen werden, auch von einer Zeitarbeitsfirma...es ist sowieso davon abgesehen mal überhaupt kein Aushängeschild für niemanden innerhalb von 2 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses schon im Krankenstand zu sein...ich würde da eher mal an meiner allgemeinen Einstellung arbeiten....statt zu fragen ob das Rechtens ist!!

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Also erstens solltest Du mal dringend an Deiner Rechtschreibung arbeiten, denn Dein Text liest sich wie Kraut und Rüben.

Zweitens verhält es sich so, dass eine "Kostabgabe" zu Hause, durchaus Gang und Gebe ist, allerdings erscheint mir der Betrag ein wenig hoch...aber das liegt im Ermessen dessen was Du mit Deinen Eltern besprochen hast. Ebenso bezifferst Du nicht wieviel Kindergeld Du erhältst, so dass man hier auf keinen Betrag kommt der Dir unterm Strich bleibt.

Auch frage ich mich wieso Du € 85 für eine Monatskarte ausgibst. Ich lebe in einer Großstadt und Azubis und Studenten bekommen hier Nachlass, wenn Sie entweder nachweisen, dass sie imatrikuliert sind, bzw. ein Ausbildungsvertrag vorgelegt wird. Vielleicht gibt es die Möglichkeit auch in Deiner Nähe.

Das Einzige was mir einfällt was Du tun könntest, außer nochmal mit Deinen Eltern zu reden, wäre, zu sehen, ob Du vielleicht Zeitung austragen kannst, oder Prospekte verteilst, vielleicht hast Du die Möglichkeit Nachhilfe zu geben, zu Babysitten, etc.!

Natürlich sollte erste Priorität die bleiben, dass Du Deine Ausbildung erfolgreich zu Ende bringst, vielleicht von Deinem Betrieb übernommen wirst und Dir dann mit Deinem Geld eine eigene Wohnung leisten kannst.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, alles Gute!

PS: Wenn ich helfen konnte, bedanke ich mich schon im Voraus, für eine Bewertung bei GF, z.B. hilfreich/danke/Kompliment...

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Darf man mit 19 ausziehen mit Alg1 und evtl. Alg2?

Hallo ich bin heute mal im Auftrag einer Freundin unterwegs. Sie wohnt bei ihrem Vater und Stiefmutter. Hat dort zwar ein Eigenes Zimmer kann dieses aber nicht Abschließen bzw dürfen die jüngeren Geschwister dieses jederzeit von der Stiefmutter aus nutzen wo meine Freundin sich dann nur in der Küche aufhalten darf. Auch abends darf sie nicht in die Stube muss sich allein essen machen aber kostgeld abgeben. Wenn etwas Kaputt geht war sie es egal ob sie es wirklich war oder nicht sagt es ihrem Vater das sie es nicht war glaubt dieser ihr nicht und verlangt Geld damit es neu gekauft werden kann. Jetzt war sie auf dem Amt wegen alg2 beantragen da sie Arbeit hatte und jetzt alg1 (ca 200 €) bekommt und hat dies dort geschildert und das sie gern ausziehen will das Amt meinte daraufhin es sei kein Härte Fall und keine Begründung für ein Auszug. Sie wohnen zu Fünft in einer 80qm Wohnung was laut Amt ausreichend ist. Wenn man aber alg2 bescheid anschaut mit der Tabelle für wohnungsgröße ist diese Wohnung nur für 4 Personen. Der Vater und die Stiefmutter sind arbeitstätig. Ich selbst bin mit 20 ausgezogen hatte damals alg1 und hatten auch eine Wohnung die zu klein war zudem hatte mein Vater ein Paragraphen gefunden welcher besagt das Kinder ab 18 von den Eltern vor die für gesetzt werden dürfen wenn durch den Auszug ein Elternteil alg2 bekommt. Das war bei mir der Fall ohne mich hat meine Mutti geld vom Amt bekommen und das Amt war wiederum verpflichtet mir eine Wohnung ect zu zählen. Gibt es bei ihr auch eine Möglichkeit auszuziehen sie wurde auch in ein betreutes Wohnung für junge Leute ziehen.

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Das kannst Du vergessen, vor allem frage ich mich was das für ein Job war, dass dabei nur € 200 ALG I unterm Strich rauskommen.
Jedenfalls hat man ihr das schon richtig erklärt...in dem Alter ist ausziehen nur auf eigene Kosten möglich, denn sie kann ja bei den Eltern wohnen.

Kostgeldabgabe ist auch normal.....das musste ich,meine Brüder etc. auch während der Lehre abgeben....die Eltern sollten irgendwann auch mal mit der Erziehung und dem "päppeln" der lieben Kleinen fertig sein dürfen.

Auch verhält sich die Sache so, dass die Freundin kein Recht hat, auf Staatskosten eine eigene Wohnung zu beziehen, denn wenn sie weder Geld noch Job hat, ist definitiv zumutbar, dass sie bei den Eltern wohnt, was im Übrigen bis 25 gilt.

Und nur weil da andere auch in ihr Zimmer können, was in jedem Haushalt mit mehreren Kindern so ist, das haben auch andere überlebt, oder die Wohnung "nur" 80qm hat, ist das noch lange kein triftiger, oder wichtiger Grund eine eigene Wohnung zu beziehen.

Vielmehr sollte man mit 19 entweder mit der Lehre fast fertig sein, oder gut im Studium stehen, bis man selbst nichts anständiges auf die Beine gestellt hat, dann auch mal die Ansprüche runterschrauben.

Wie gesagt, es ist vom Amt absolut korrekt und völlig Rechtens, weder Erstausstattung noch eigene Wohnung zu finanzieren.

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Au weia, erstens heißt es genau das nämlich "vorverdaut"...zweitens und das weiß jeder ab der 6. Klasse....braucht man im Englischen Sprachgebrauch immer den Rest des Satzes gerade weil Du ja meinst es müsste etwas anderes bedeuten....Bist Du in der 6.ten Klasse???

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