Kunsturheberrechtsgesetz was zählt dazu?
das Gesetz lautet :
Verbreitung von Bildaufnahmen. Nach paragraph 33 KUG wird nämlich mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen den paragraph 22,33 KUG „ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt“.
was genau zählt denn zur „Verbreitung“?
wenn meine Freundin mir ein Bild von jemanden schickt, ist das schon verbreitern ? Es ist ja nicht veröffentlich worden.
oder ist damit gemeint, dass man ein Bild an mehrere versendet (und etwas negatives, peinliches etc. Abgebildet ist)?
liebe Grüße :)