Mutzumleben09 31.01.2010, 18:34 Kündigung bei Mindestwohndauer Ich habe zum 01. Okt 2009 einen Untermietvertrag unterschrieben. Darin wurde vereinbart, daß ich mindestens ein halbes Jahr wohnhaft sein muß. Das hieße, bis zum 31. März 2010. Ist das überhaupt rechtens? Ich möchte mein Wohnverhältniss nun kündigen. Kann ich dann trotzdem früher kündigen, z. B. zum 01. März oder muß ich bis Ende März wohnhaft bleiben? Und bleibt die 2-Wochen Kündigungsfrist bestehen? ...zum Beitrag Antwort von Mutzumleben09 31.01.2010, 21:21 Danke für Eure Hilfe. Hatte mir das schon so gedacht. ...zur Antwort