Nunja, was aber tun, wenn der Vermieter mehrfach mit Zustell-Nachweisen, sein Anwalt mit Zustell-Nachweisen, aufgefordert wird, ca. 20 Monate, die Mängel zu beheben, es dennoch nicht tut? Z.B. bei einem nicht vorhandenem Waschmaschinen-Anschluss diesen zu legen oder im Haus die Möglichkeit überhaupt zu schaffen; die tropfende Wasser-Zuleitung unter dem Waschtisch im Bad zu reparieren, die Wasser-Abstellhähne (Warm-/Kaltwasser) so zu reparieren, dass sie überhaupt funktionstüchtig werden... Der Vermieter meint, dies wären Schönheitsreparaturen, die mit 250 Euro jährlich abzuregeln wären durch den Mieter. Sehe ich nicht so, denn dies sind Bestandteile der Mietsache, die auch die Gebäude-Versicherung des Vermieters übernehmen würde. Ein Wasserhahn am Waschtisch oder der Wanne - ok. Aber nicht die defekten Zuleitungen und Abstellhähne! Was tun, wenn der Vermieter seit fast 2 Jahren ständig meint, es würde sich - trotz der Besichtigung und deutlichem Zeigen der Hähne (unterm Waschtisch, neben WC) - lediglich um Wasserhähne handeln. Und man sich keinen Anwalt leisten kann... ???

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Genau. Du erstellst deine EinkommenSteuererklärung ganz normal wie immer. Und gibst bei nichtselbstständigem Einkommen dein Gehalt an. Dein selbstständiges Einkommen ist das aus dem Freiberuf (nebenberuflich selbstständig).

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http://www.elkage.de/src/public/showterms.php?id=3525

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Den ganzen Tag telefonieren wir ihr hinterher... Die 13jährige wollte unbedingt zu Tropical Island. Nur deshalb haben wir einen Ausflug dorthin gemacht, den nächsten Tag nach Freiberg ins Terra Mineralia - Museum. Auch das war abgesprochen - bereits im Februar. Deshalb auch der Urlaub vom Ersatzpapa in den Schulferien. Geld wurde auch vorgeschossen, Ausflüge waren somit möglich - nur hat sich die 13jährige 3 Tage der Familie ferngehalten. Ist mal bei der einen Oma, dann bei der anderen Oma. Zur Mutter will sie nicht, begründet es damit, dass es im Wohnort dort zu langweilig sei. Dabei gäbe es so viele Dinge, die erledigt werden müssten und könnten von ihr, selbstverständlich mit Unterstützung. Heut war von der zuständigen Beratungsstelle vereinbart, dass sie an einem Programm von 5pm bis 10pm sowie morgen von 9am bis 12.30am teilnimmt. Das hatte sie selbst gewünscht, bekommt die Teilnahmebögen und - geht heute nicht hin... Nächstes Gespräch mit dem Jugendamt ist übrigens wieder nächste Woche. Das Angebot der Medien nehmen wir nicht an.

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Wirklich schön. Über Ostern als Beispiel war ein Tag bei der Oma geplant. Die 13jährige hat sich vormittags zu ihren Freunden, ci. 15 km entfernter Ort, bringen lassen. Als es zur Oma losgehen sollte, sie ist zwischendurch nicht ans Telefon gegangen, dann hat die Mutter sie endlich erreicht. Sie wollte nicht mehr mit, abends mit dem Zug wieder nach hause oder sich von der Mutter auf dem Rückweg abholen lassen. Die Mutter hat die 13jährige von 7pm bis 10.30pm gesucht (und gefunden). Das nun schon 3x nach dem Alkoholvorfall. Gespräche perlen zart von der 13jährigen ab... Gestern hatte sie den Hausarest eingehalten. Heute gegen 1pm ist die 13jährige kurz zu ihrem Freund in den Garten gegangen. Als die Mutter in ihren Garten nebenan ging, waren im Garten des Freundes nicht einmal die Eltern. Außerdem hat die 13jährige der Mutter heute 15 Euro entwendet und ist - die Mutter hat gegen 7.30pm die 13jährige endlich erreicht - mit dem Zug zu ihren Freunden gefahren. Glücklicher Weise hat die 13jährige heute die Möglichkeit der Übernachtung bei der Mutti der Oma - also Uroma - ergriffen und war 8pm dann dort. Zum geplanten Ausflug morgen - Abfahrt 9 oder 10am - kann die 13jährige nicht teilnehmen. Wo ist sie dann? Soll die Mutter nun doch die 13jährige damit belohnen, morgen früh sie von der Uroma abzuholen, um sie mit zu nehmen? Soll die Mutter auch diesen Ausflug absagen - auch für den kleinen Bruder, der gar nichts dafür kann? Einfach, hier zu sagen, die Mutter hat die Aufsichtspflicht verletzt - soll sie der 13jährigen auf Schritt und Tritt folgen? Was kann die Mutter mehr tun, als mtl. 3 - 4x Hilfe vom Jugendamt zu suchen? Beim nächsten Vergehen der 13jährigen mit Alkohol oder Suche durch Polizei wird diese in eine Erziehungsanstalt (geschlossene Psychiatrie) eingewiesen. Das ist der 13jährigen allerdings nicht bewusst, denn heute teilte sie ihrer Mutter mit, dass sie Freitag zu Samstag an einem Ausflug der Beratungsstelle Suchthilfe teilnimmt. Nur leider hat die Mutter hierzu keinerlei Informationen, auch keinen Termin mehr im April 09 bekommen... Die Mutter schließt die Wohnungstür von innen ab, versteckt Schlüssel, Geld, Bankkarte - etc. Der 13jährigen völlig egal; wenn Mutter auf WC ist, ist sie weg, mit dem Geld... Schön, wenn die Mutter auch eingewiesen werden muss, weil sie´s nicht "gebacken" bekommt - bei dem einen Kind. Dann hat die Mutter sowas wie Wellnesstage...

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Hallo, hier ist die Mutti der 13-jährigen: fast jeden Tag muss ich das Kind suchen, sie verlässt morgens die Wohnung (jetzt in den Ferien, ansonsten ist sie in der Schule), hat die Möglichkeit, sich abholen zu lassen zwi. 6 und 7 Uhr abends und den letzten Zug 6.51 Uhr abends zu nehmen. Den Alkohol erhält sie (nicht regelmäßig) von ihren älten "Freunden", die mittlerweile von mir schon mehr als eine Anzeige erhalten haben. Heute hat sie das Haus noch gar nicht verlassen, gestern wurde sie von ihrem Freund gegen 10 abends von der Polizei geholt. Ich erfahre keine Namen und Anschriften. Heute war ein wenig Reden möglich. Ihre 2 Freundinnen helfen ihr, bis sie ggf. den Umgang verboten bekommen. Seit Oktober 2008 habe ich monatlich 3 - 4x Kontakt zum Jugendamt. Es sollen normale pubertäre Probleme sein ("?"). Sonst fährt sie üblicher Weise mit dem letzten Bus um 3.28 nachmittags nach hause, wenn sie möchte, ansonsten suche ich sie die halbe Nacht. Und: das jeden Tag und Nacht seit 10-2008. Um den Kleinen kümmere ich mich auch noch, fahre auch nachts nicht mit ihm rum, lasse sie polizeilich nach 9 Uhr abends suchen - fast täglich. Erziehungsbeihilfe ist momentan nicht mehr im Jugendamt im Gespräch. Bei weiterem Verhalten suche ich ein ensprechendes Internat, da ich mich hier allein kümmern muss. Vielen Dank für den Vorwurf, dass ich zu blöde bin, dieses Kind zu behalten.

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