Ich hab mir jetzt einen Anwalt genommen.Am Montag hab ich da einen Termin. Zum Glück hab ich eine Wohnung in Aussicht. Danke für die Antworten

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Wie ist es denn, wenn der "Gastgeber" nicht in der Wohnung ist (Z.B . arbeiten). Hat der ungebetene Gast ein Recht darauf hier zu sein?

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Mhh , natürlich sehr kurzfristig. Kauf ihr doch einfach einen schönen großen Blumenstrauß. 100Rosen sind sehr viel und sehr teuer. Frag mal in Empelde bei "Holland Discount" ode so ähnlich, nach

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Zur Erklärung: es is ein Gäste/Arbeitszimmer.und ich bin ganz dringend auf Wohnungssuche.kann sie mir denn den zutrifft des Zimmers in meiner Wohnung verwehren?

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