Guten Abend,
ich haette da mal folgendes Anliegen: Und zwar habe ich mit einem Bekannten (nicht Verwandt) einen muendlichen Vertrag abgeschlossen ueber einen Fahrzeugtausch. Es ging um Auto gegen Roller.
Mein Bekannter ueberließ mir sein Auto im Tausch gegen meinen Roller. Wert ist ca. angeglichen und ich habe sogar noch im vorhinein gesagt das der Roller leichte Maengel aufweist (das Auto aber auch nicht minder ;) ). Seine Antwort war: "Das passt schon"
Soweit fahrtuechtig ist beides noch. Er holte den Roller ab, fuhr sogar noch ca 3h damit nachhause und meint nun heute das er den Roller doch nich haben will, weil er kaputt sei und unter allen Umstaenden das Auto zurueck haben moechte. Da wir aber im vorhinein einen muendlichen Vertrag abgeschlossen haben, incl. Tausch saemtlicher Papiere zu den zugehoerigen Fahrzeugen frage ich mich nun, ob ich mich dem beugen muss oder ob er da rechtlich gesehen nun keine Chance mehr haette???? Ich weiss das muendliche Vertraege grundsaetzlich nicht wirklich rechtskraeftig sind, da ich aber die kompletten Papiere des Autos habe und er auch saemtliche des Rollers ist es doch prinzipiell Niet und Nagel fest oder taeusche ich mich da?????
Waere um rasche Antwort erfreut und schonmal Danke im Vorraus.