Hallo. Grundsätzlich solltest du den Verlust des Kennzeichens bei der Polizei melden. Dann wird dir eine schriftliche Verlustbescheinigung ausgestellt und das Kennzeichen wird im Informationssystem der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Sollte jemand Missbrauch mit dem verlorenen Kennzeichen betreiben dann ist man erstmal abgesichert. Grundsätzlich kann man mit der Verlustbescheinigung noch weiter fahren. Allerdings sollte man schnellstmöglich zur Zulassungsstelle fahren und sich ein neues Kennzeichen zuteilen lassen. Die Kennzeichenkombination wird (zumindest in Thüringen) für 10 Jahren gesperrt und nicht wieder vergeben.
Bei der Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
TÜV-Nachweis
Noch vorhandenes Kennzeichen
Verlustbescheinigung der Polizei
Ausweis