Antwort
Ist im Mietvertrag nichts geregelt, kann der Vermieter die Haltung von Haustieren nicht verbieten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine zahme Hausratte, einen Hund, eine Katze oder ein Zwergkrokodil handelt. Einschränkungen im Mietvertrag sind hingegen zulässig.
Im Zweifel einfach nett beim
Vermieter/ Hausverwaltung anfragen.
Schriftlich darlegen, dass du für alle Schäden welche deine Katze macht,( Türen zerkratzen/ Tapete zerkratzen) aufkommst.
Dann ist auch der Vermieter auf der sicheren Seite und wird nichts dagegen haben.