Trotz Gewerbeuntersagung, das Gewerbe weiterführen?
Hallo liebe Community,
ich wurde wegen Betruges 2016 verurteilt, sprich Geldstrafe + Bewährungsstrafe, dies steht somit im Führungszeugnis.
Die Geldstrafe wurde bereits vollständig beglichen!
Folgender Sachverhalt : Da ich technisch versiert bin, und ich Geschick für Reparaturen usw. habe, habe ich vor zwei Wochen ein Gewerbe beim Gewerbeaufsichtsamt gestellt.
Dabei geht es um Ankauf & Reparatur sowie Verkauf von Smartphones, und anderer Unterhaltungselektronik, gelegentlich auch nur An und Verkauf.
Nun wurde mir der Vertrieb untersagt, lediglich Reparaturen dürfen gemacht werden, aber ohne die Geräte dann Online zu vertreiben.
Doch das nützt mir nichts, denn dadurch kann ich ja keinen Gewinn erwirtschaften.
Wie verfahre ich im besten Fall weiter? Gewerbe anders benennen, oder gleich das Gewerbe wieder "Schließen".
Was passiert im Fall eines Verstoßes und die Handys werden weiterhin über eBay vertrieben? Womit kann man dann rechnen?
Ich muss dazu sagen das ich mich in einem festen Arbeitsverhältnis befinde, und es um ca. 2-5 Geräte monatlich geht, wovon ungefähr 200€ - 300€ monatlich Gewinn erwirtschaftet werden. Es handelt sich hierbei um ein Kleingewerbe.
Vielen Dank schon mal!