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Antwort
Es gibt eine EU TÜV prüfrichtline, wenn der TÜV aus dem Ausland anerkannt werden soll, muß der Nachweis über eine Überprüfung nach diesen EI Richtlinien erbracht werden.. habe das im Zusammenhang mit ein Kurzzeitüberführungskennzeichen gelesen, da zur Erteilung eines solchen Kennzeichnen eine Tüv Pflicht besteht!