Die Erbschaft wird voll als Einkommen angerechnet und nicht als Vorsorgevermögen. Bedenke auch, ggfs. zu klären wieviel Steuerfreibetrag Du auf Dein Erbe hast. Mußt Du, weil Du Nichte/Neffe bzw. Erbe 3. Grades bist eine, nach neuestem Erbrecht, relativ hohe Erbschaftsteuer zahlen, erübrigt sich die Diskussion ja sowieso. Die solltest Du gegen das Erbe rechnen und wenn dann was übrigbleibt, wird dies bei Hartz IV voll berücksichtigt. Mein Tipp! Egal wer auch immer, sobald noch die Möglichkeit besteht das Erbe in die Schweiz, Liechtenstein oder Luxemburg zu bringen sollte dies tun. Dort gibt es dieses restriktive Erbschaftssteuergesetz wie hier nicht und somit hätte man u.a. als Hartz IV auch die besseren Karten. Bin der Meinung, es ist unverschämt was unser Staat mit uns macht. Das zu vererbende Vermögen ist bis dahin mindestens schon 2x versteuert worden und wird dann noch mal versteuert. Die spinnen doch alle!!
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