Haftet Hauseigentümer trotz Nießbrauchs?

Wie ist folgender Sachverhalt rechtlich zu bewerten:

Eine Frau (59) ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses. Ihr Vater (89) genießt bis zu seinem Tod den Nießbrauch an dem Haus. Laut Erbvertrag zieht er den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Vermietung des Hauses, trägt dafür aber auch alle öffentlichen und privaten Lasten, die auf der Immobilie ruhen.

Bei einem Sturm lösen sich Dachpfannen vom Dach des Hauses. Ein junger Mann wird von einer der Dachpfannen getroffen und schwer verletzt. Er trägt bleibende Schäden davon, kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Die Versicherung weigert sich die Kosten für den Schaden zu übernehmen. Begründung: Der nießbrauchberechtigte Vater habe seine Verkehrssicherungspflicht missachtet. Das Dach des Hauses sei zuletzt vor 15 Jahren repariert worden. Eine regelmäßige Inspektion des Daches auf Schäden oder Gefahrenquellen habe nicht stattgefunden.

Kann der geschädigte junge Mann Ansprüche gegen die Tochter als Eigentümerin geltend machen, wenn der Vater über keine finanziellen Rücklagen verfügt? Begründung: Der nießbrauchberechtigte Vater sei hochbetagt und offensichtlich mit der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Immobilie überfordert gewesen. Dies habe die Tochter erkennen müssen und von sich aus die notwendigen Maßnahmen zur Verkehrssicherung des Gebäudes ergreifen müssen. Deshalb trage sie eine Mitschuld an dem Unfall.

Ist ein solcher Rückgriff auf die Eigentümerin der Immobilie möglich oder haftet in jedem Fall ausschließlich der Nießbrauchberechtigte?

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Das ist wirklich so einiges was man beachten muss - gerade die Abgrenzung "Pflicht zur Instandhaltung vs. Abnutzung vs. Modernisierung". Habe hier einiges gefunden: https://renteplusimmobilie.de/niessbrauch-vermietung/

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Das ist ein ungewöhnlicher Fall. Zahlst Du denn eine Miete an Deine Eltern? Gemäß Nießbrauchsrecht können Deine Eltern alles machen. So ist die Ausgestaltung. Du wirst auch Probleme haben die Wohnung zu finanzieren da Banken das sehr selten bei Nießbrauchrechten im Grundbuch (Abteilung II) machen. Denke das www.renteplusimmobilie.de einen guten und vor allem ausführlichen Überblick dazu vorhält.

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