Moin. Als Azubi darfst du nur 40 Stunden in der Woche, also 8 Stunden am Tag arbeiten. Das ist der Grundsatz, dies ist jedoch abhänging  von deinem Alter.

Jugendarbeitsschutzgesetz § 8 Abs. 1: Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf)  

Wenn du schreibst an 3Tagen arbeitest du 45 Stunden, sind das somit 15 stunden pro Tag.   Allerdings hast du als jugendlicher eine vorgeschriebene Ruhezeit von 12 Stunden.

Das haut ja nicht ganz hin.   Jugendarbeitsschutzgesetz(Jarbschg) § 13: Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.

Somit sind Überstunden eigentlich nicht zulässig.   Da du von 3 Tagen sprichst geh ich davon aus, dass du die anderen beiden Tage in der Berufsschule bist. Die zählen auch als ein Arbeitstag, als wenn du auf der Arbeit wärst. (Jarbschg § 9 Abs. 2)

Zum Urlaub: Du als Azubi müsstes eigentlich bei der Urlaubsplanung im Vordergrund stehen, da du ja eigentlich nur Urlaub nehmen kannst, wenn du Ferien hast.  Deine Überstunden müsstest du normalerweise ohne Wiederspruch abfeiern dürfen, da ja deine Überstunden nicht Rechtens sind. Ausbezahlen geht schon, aber nur unter der Hand. Vielleicht redest du mit deinem Chef ganz in Ruhe nochmal. Da es dafür jedoch keine wirkliche gesetzliche Grundlage fibt ist das eine Grauzone und daher kann man so viel auch wieder nicht machen. Und als Lehrling hat man nicht unbedingt die beste Stellung in einem Gespräch, kenn ich selber bin auch ein Lehr ling. 

Jedoch bei deiner Arbeitszeit würde ich an deiner Stelle schon mal nachhaken und mit dem Chef reden. wenn dieser nicht einsichtig sein sollte ganz du dich jederzeit bei deiner zuständigen IHK melden, die werden dir da bestimmt helfen. Die haben da auch mehr Möglichkeiten deinem Chef gegenüber.

Du kannst dir auch erstmal im netz das Berufbildungsgesetz und das Jugendarbeitschutzgesetz anschauen, da findest du vielleicht auch noch was dir helfen kann.

Viel glück beim durchsetzen deines Urlaubs.

 

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