Hallo, auch als Privatperson muss man eine Unfallstelle mit einer stabilen Umwehtung absichern. Sollte jemand an der Treppe stürzen, wäre dies auf Fahrlässigkeit des Besitzers zurrück zu führen. An Treppenläufen muss ab 1 Meter Absturzgefahr abgesichert werden. Eine Klage des Verunfallten wäre Euch sicher, wenn Ihr dies nicht tut! Gruß Markus