Antwort
Erfüllt dein Mitbewohner eine Befreiungsvoraussetzung?
Wenn nein muss er angemeldet bleiben, da das Vollzahlerprinzip in Kraft tritt.
Sollten beide die Voraussetzungen erfüllen, wird es vermerkt und er kann angemeldet bleiben.
Eine Befreiung aufgrund von Bafög gilt nur für den Leistungsempfänger.