Grundsätzlich bist du zu keinem Zeitpunkt verpflichtet der Polizei gegenüber etwas zu sagen.

Wenn du nichts sagst kann das nicht gegen dich verwendet werden.

Was die Ladung betrifft musst du nur auf staatsanwaltlicher Ladung erscheinen.

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Ich denke das hängt von mehreren Faktoren ab von deiner Stimmung,deinen Impulsen

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