Was passiert wenn man beim schwarzfahren den falschen Namen bzw einen abgeänderten z.B anstatt Hans Petermann , Hanz Petersen, aber die richtige adresse angibt? Man könnte ja theoretisch behaupten man wäre es nicht gewesen, da kein Perso dem Kontrolleur zu Angesicht gekommen ist? Der Kontrolleur hat ja dann die Pflicht die Polizei zu alamieren, wenn sie es tut nicht tut, ist es das persönliche Versagen der Kontrolleurs oder ?