Also sowohl Bundeswappen und -flaggen als auch Landeswappen und -flaggen sind durch entsprechende Gesetze geschützt. Das gilt übrigens auch fürs rote Kreuz.

Und weil du drum gebeten hast: Der einzige Fall in dem du das Hessische Landeswappen verwenden darfst ist, wenn du eine hessische Behörde bist.

...zur Antwort

Solltest du es wirklich nicht getan haben würden hier m.M.n. sogar gleich mehrere Normen greifen.

1. Ist deine Telefonnummer ein Teil deiner personenbezogenen Daten (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO) wodurch sich jeder der deine Nummer weitergibt wegen Nachstellung (vgl. § 238 Nr. 3 lit. b StGB) strafbar macht.

2. Solltest du irgendwo offiziell angezeigt worden sein (was nicht so wirkt) macht sich die Person der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB oder wegen vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB) strafbar.

3. Je nach Ausmaß könnte das ganze aber auch eine Nötigung (§ 240 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB) sein.

Ohne mehr Informationen kann ichs leider nur so allgemein formulieren.

...zur Antwort

Das kommt darauf an über welche Situation wir sprechen. Die Vertretungsberechtigung die in der Satzung steht ist vermutlich als Vertretung gemäß § 26 BGB zu verstehen. Das heißt gerichtlich und außergerichtlich. Grob gesagt also immer wenn was nach außen (andere Vereine, Unternehmen, Behörden, etc.) geht muss einer der Vorsitzende unterschreiben.

Wie der Verein seine interne Struktur gestaltet ist davon ganz unabhängig. Ich kann zum Beispiel entscheiden dass für jede Sportart ein Vorstandsmitglied verantwortlich ist.

...zur Antwort

Also prinzipiell ergibt sich ersteinmal durch § 535 Abs. 1 S. 2 BGB eine Fürsorgepflicht des Vermieters. Dieser hat also dafür zu sorgen dass die Wohnung zumutbar und bewohnbar ist.

Theoretisch wäre sogar eine Mietminderung oder -befreiung nach § 536 Abs. 1 BGB. Dafür musst du dem Vermieter den Mangel aber angezeigt haben.

Vielleicht also mal ein Beschwerdeschreiben an Vermieter und Nachbar aufsetzen.

...zur Antwort

Du gehst 12 Monate vor deinem Krankheitstag zurück und rechnest deine regulären Arbeitsentgelte zusammen und nimmst davon 70 %. Gibt online auch ganz viele gute Rechner. (Näheres: § 47 SGB V)

...zur Antwort

Theoretisch erstmal unproblematisch. Wie sieht es denn mit der Einhaltung des § 3 ArbZG aus?

"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden." (§3 ArbZG)

...zur Antwort

Jein. Erstmal werden diese Daten vom Datenschutz und von der DSGVO geschützt, da es sich um personenbezogenen Daten handelt.

Die DSGVO sagt jetzt im Art. 6 Abs. 1 lit. c, dass Daten übermittelt werden müssen, wenn es eine rechtliche Verpflichtung gibt. Eine solche rechtliche Verpflichtung könnten die §§ 160 ff. StPO darstellen, wenn z.B. die Polizei in einer Strafsache ermittelt.

Dazu braucht es prinzipiell keinen richterlichen Beschluss, sondern einen Antrag der Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde. Auch darf die Polizei bei Gefahr im Verzug als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft selbstständig tätig werden.

...zur Antwort

Es gibt vor allem eine Norm, die die Geschäftsunfähigkeit bestimmt und dass ist der § 104 BGB. Der sagt unter anderem: Geschäftsunfähig ist, wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störungen der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist." (§ 104 Nr. 2 BGB).

...zur Antwort

Sollte es gar keine anderen Verwandten mehr geben, steht der Ehefrau ein Pflichtteil von einem Viertel (1/4) zu. Egal was im Testament bestimmt wird. Das wären bei 5 Millionen also 1.250.000 Euro.

Mit dem restlichen Teil (3.750.000 Euro) kann der Mann verfahren wie er möchte. Ob er jetzt einen Erben dafür einsetzt, es dem DRK spendet, ist ganz ihm überlassen.

...zur Antwort

Sobald du eine Uniform in irgendeiner Form anziehst (egal ob Feuerwehr, Rettungsdienst, DRK, DLRG, andere HiOrgs) stellst du dich in eine sogenannte "Garantenstellung". Diese Garantenstellung besagt also: "Hallo ich bin hier, ich bin für eure Sicherheit zuständig".

Dadurch wirst du im Zweifel aber auch anders Bestraft nämlich kommt es dann zu einem "Begehen durch Unterlassen" § 13 StGB. Während andere also wegen "Unterlassener Hilfeleistung" angeklagt werden, wäre es bei dir als Garant "Totschlag durch Unterlassen" (natürlich jetzt ganz extrem ausgedrückt).

Das ist das eine, das andere sind eventuelle Schutzzeichen. Das nicht "Rettungsdienst" hinten drauf steht ist schonmal ein guter Anfang aber ist da ein rotes Kreuz drauf (Schutzzeichen) oder der Blue Star? Beides wäre verboten.

PS: Frag doch mal bei deiner Schule oder dem Träger deines SSD nach, wie die das fänden. Kann mir nicht vorstellen dass das so gut ankommt.

...zur Antwort

Also ganz genau findest du das bestimmt in deinem Mietvertrag. Aber da es sich um eine Mieterhöhung handelt zahlst du die wie deine Normale Miete auch (ich gehe mal von monatlich aus).

Das wären dann: 895 € * 1,03 = 921,85 €

...zur Antwort

Ich würde behaupten den versteht niemand so wirklich. Und wenn man denkt man versteht ihn, belehrt die nächste Klausur einen des besseren.

...zur Antwort

Die Gültigkeit gilt ab dem Monat der Ausstellung (vgl. § 6 Abs. 2 S. 1 SchwbAwV). Wenn dir gesagt wurde, dass sich dein Zustand wahrscheinlich nicht mehr ändert kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden (vgl. § 6 Abs. 2 S. 2 SchwbAwV).

...zur Antwort

Der angegebenen Support-Mail genau das schreiben und erstmal zahlen. Zurück holen kann man am Ende immer.

...zur Antwort

Also erstmal Step by step.

  1. Du hast ein Teil des Sorgerechts trotzdem und zwar die Personensorge (§ 1632 BGB). Das steht im § 1673 Abs. 2 S. 2 BGB.
  2. Wenn der Vater des Kindes volljährig ist, hat dieser seine Rechte ganz normal.
  3. Für die Rechte, die du nicht ausüben darfst (z.B. Vermögensangelegenheiten oder Vertretung des Kindes) wird ein sogenannter Vormund bestellt. Das erledigt das Familiengericht nach § 1773 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Da jetzt schon absehbar ist, dass das Kind einen Vormund brauchen wird kann das sogar jetzt schon geschehen (vgl. § 1773 Abs. 2 BGB).
  4. Zum Vormund kann jeder bestellt werden, der die Vormundschaft ehrenamtlich führt oder das beruflich macht (§ 1774 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB). Das liegt eben im Ermessen des zuständigen Familiengerichts.
...zur Antwort

Die Antwort steht tatsächlich schon in der Norm, die du zitierst.

Die Ehe darf nicht stattfinden, wenn ein Partner schon verheiratet ist. Der Mann heiratet also die erste Frau: Die Ehe findet statt. Der Mann heiratet die zweite Frau: Die Ehe findet nicht statt, da er seit seiner ersten Ehe nicht mehr unverheiratet ist und demnach der § 1306 BGB greift.

...zur Antwort

Also eine Körperverletzung nach dem § 223 StGB ist es nicht, da es dafür eine "körperliche Misshandlung" braucht.

Es gibt allerdings andere gesetzliche Regelungen die greifen könnten:

  1. Beleidung: § 185 StGB
  2. Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen: § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG
  3. Pflicht zu Schutzmaßnahmen: § 618 BGB
...zur Antwort

Naja Gefängnisausbruch ist an sich nichts strafbar, solange er dabei keine anderen Straftaten begeht.

Aber Spaß beiseite: Natürlich wird daraus nichts wenn der Antrag abgelehnt wird. Ob kommt natürlich immer darauf an warum er sitzt und wo. Dann gibt es natürlich einiges was man beantragen kann:

  1. Ausführung aus besonderen Gründen (§ 12 StVollzG)
  2. Urlaub aus der Haft (§ 13 StVollzG)
...zur Antwort

Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage da es sich dabei um sogenannte "Sonderzahlungen" handelt. Die einzige Quelle wo du diese Informationen herausfinden kannst ist also dein Arbeitsvertrag.

...zur Antwort