ich habe einen Auftrag von der Schule bekommen, wo ich recherchieren soll, was mit einem Mann geschieht, der im Ausland mehrfach heiratet und mit seinen mehreren Ehefrauen nach Deutschland zieht.
ich weiß, dass laut §1306 BGB eine Polygame Ehe in Deutschland nicht stattfinden darf und sogar straffbar sein könnte laut dem StGB.
was ich bis jetzt gefunden habe ist, dass nur die erste Frau die mit diesem Mann im Ausland geheiratet hat, als seine Ehefrau anerkannt wird.
Ich weiß aber nicht wie ich das Begründen soll, also warum genau die erste Frau anerkannt wird und warum darf der Mann nicht selber entscheiden welche Frau als seine Ehefrau in Deutschland anerkannt wird
letztendlich, was passiert mit den anderen Frauen die jetzt als unverheiratet gelten?