Hallo!
Silvester ist vorbei und nun, im Jahr 2017 wird sich im Juli die Gesetzgebung bezüglich Feuerwerkskörpern ändern.
Meine Frage zu dem Thema ist, ob "Polen"- oder "Tschechienböller" mit CE-Prüfung nun in Deutschland legal werden. Mir geht es darum insbesondere um Kat. 2 UND Kat. 3. Zu Kat. 3 speziell, ob diese dann auch ohne kleinen Pyroschein nach Deutschland eingeführt werden darf. Desweitern ist die Frage, ob sog- Shellsets, welche eine CE-Prüfung haben, jedoch über Kal. 50mm besitzen und Kat. 2 oder 3 sind dann legal sind, oder illegal bleiben, da sie die max. Kalibergröße von 30mm überschreiten.
Im Netz findet man nur Gerüchte und Paragraphen, welche die Unverständlichkeiten regeln sollten, sorgen immer mehr für Verwirrung, da unser Vaterland ja meint, eine Extrawurst der EU mit der Gesetzgebung zu Feuerwerkskörpern, spielen zu müssen.
Danke für eure Antworten