Wer hat den Anspruch auf den namen einer internet domain?

Greetings and Salutations!

Ich stehe hier vor einem Problem und weiß einfach nicht mehr weiter.

Im Oktober 2022 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Der Name des Unternehmens lautet "XXX - Vorname Nachname".

Nun habe ich versucht, eine Webseite mit dem Namen "XXX.de" anzumelden und musste feststellen, dass diese bereits existiert. Ganz am Ende der Webseite steht: "© 2023 XXX.de. Alle Rechte vorbehalten." Es handelt sich ebenfalls um einen Kleingewerbler.

Im DPMA wurde der Name "XXX" noch nicht registriert.

Hier grob zusammengefasst:
Mein Kleingewerbe vom 10.2022 mit dem Namen "XXX - Vorname Nachname". Gegnerisches Kleingewerbe(web): "© 2023 XXX.de. Alle Rechte vorbehalten."
Meine DPMA-Namensregistrierung: 11.2024. - ausstehend.

Es gibt keine Informationen darüber, wie der Name auf dem gegnerischen Gewerbeschein aussieht und wann er erstellt wurde. Auf der website steht auch nicht der name "XXX" im impressum steht allerdings "XXX.de"

Darf man bei einer Kleingewerbe anmeldung den namen "XXX.de" verwenden?
Ist eine DPMA-Registrierung sinnvoll?

Wer hat nun Ansprüche auf den Namen? Wenn ich es im DPMA eintragen lasse, muss der Inhaber der Domain den Namen ändern, wenn er/sie dazu aufgefordert wird?
Wer hat Recht auf den Markennamen "XXX" und den Domainnamen "XXX.de"?

Ich bedanke mich im Voraus für alle Informationen und die Hilfe von euch!

Webseite, Domainrecht, Kleingewerbe, Namensänderung, Namensrecht, domainname
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