Hallo zusammen, folgendes Szenario: eine Jugendmannschaft eines Fußballvereins macht außerhalb der Anlage einen Waldlauf in Begleitung eines Trainers. Beim Lauf kommt es zu einer Kollision eines Spielers (8 J.) mit einem vorbeifahrenden Radfahrer. Folge: am Knie des Kindes des Kindes wurde im Krankenhaus eine Prellung und Abschürfungen diagnostiziert. Der vordere Rahmen am Rad des Radfahrers weist eine 8 auf, der Radkorb ist beschädigt, der Radfahrer hat viele Hautabschürfungen, besonders an den Händen und im Gesicht, da er mit seinem Rad ins Gebüsch gefahren ist. Frage: haftet hier die Haftpflichtversicherung des Vereins für Schäden des Radfahrers? Ist der Radfahrer nicht grundsätzlich mindestens teilschuldig, weil er beim Vorbeifahren an der Gruppe besser aufpassen hätte müssen?