Es kommt mir so vor, als hättest Du ein Problem entweder mit Deinem Router oder mit den Netzwerk-Einstellungen in Deinem Windows. Wenn es am Router liegt, dann hilft es oft, das Gerät neu zu starten. Das sollte man sowieso regelmäßig tun.

Wenn das nicht hilft, liegt es wahrscheinlich an den Netzwerk-Einstellungen in Deinem Windows. Bevor ich Dir also einen weiteren Rat geben kann, muss ich wissen, welche Windows-Version Du hast, und ob Du vielleicht etwas an den Windows-Einstellungen geändert hast, was zu dem genannten Fehler geführt haben könnte.

Als Du nämlich einen Repeater angeschlossen hast, hat Windows den mit Sicherheit über Plug-and-Play erkannt und die Verbindung selbständig hergestellt. Aber das ändert ja nichts daran, dass sich Dein Windows nicht mehr mit Deinem Router versteht.

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Du schreibst über Deinen Kumpel,

er bearbeitet mich das ich mit ihm nacht/nackt-schwimmen gehe.

Wenn er Dich "bearbeitet", dann verstehe ich das so, dass er Dich mehrfach gefragt hat und ein "Nein" als Antwort nicht akzeptieren würde. DAS MUSS ER ABER !!!

Ich an Deiner Stelle würde Deinem Kumpel, wenn er Dich noch einmal fragt, sagen: "Ich habe Dir schon x mal gesagt, ich will das nicht. Akzeptiere das jetzt, oder Du kannst mich mal ... !"

Und was die Party angeht, da wünsche ich Dir viel Spaß, egal ob mit Badehose oder ohne. Übrigens, wäre das meine Party, dann hätte ich bei der Einladung nur davon erzählt, dass auch die Möglichkeit besteht nackt baden zu gehen. Gefragt, ob Du das auch machen willst, hätte ich nicht. Ich hätte nur wissen wollen, ob Du was dagegen hättest, wenn andere das machen. Und falls Du nichts dagegen gehabt hättest, hätte ich gesagt, Du kannst das ja auch machen, wenn Du willst. Wenn Du dann gesagt hättest, Du willst nicht nackt baden, dann hätte ich das sofort akzeptiert.

Du nennst Dich selbst einen Spätzünder. Darf ich fragen, wie alt Du bist?

Wenn Du nämlich noch in der Pubertät bist, dann kann ich als Nudist, der ich bin, das sehr gut nachvollziehen, dass Du gerade im Zusammenhang damit, Dich vor Deinen Kumpels nackt zu zeigen, sehr unentschlossen bist.

@EarthCitizen

Du schreibst, Zunächst ist es ein Spaß - aber wenn dann Bilder später in Facebook erscheinen, eh, besser keine Bilder, nur Erinnerungen. Könnte dann bei vielen doof rüberkommen.

Sehr guter Einwand!

@Lodusballus, kannst Du wirklich sicher sein, dass Fotos, die bei der Party gemacht werden, später nicht bei Facebook auftauchen? Oder Videos bei myvideo, YouTube usw.? Wenn Du sicher sein kannst, dann ist das gut. Wenn nicht, dann solltest Du unbedingt die Badehose an lassen.

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@MattAdams,

klar darfst Du das. Ein Gesetz dagegen gibt es nicht, soweit mir das bekannt ist, also kann das höchstens durch die Schulordnung verboten sein. Im Allgemeinen darf man das also, und zwar überall.

@kundryyy,

Dir muss ich leider in aller Deutlichkeit widersprechen. Es freut mich zwar, dass es an Deiner früheren Schule und auch jetzt an Deiner Uni offenbar kein Problem ist, aber es gibt sicher einige Schulen, die es verbieten barfuß zu laufen. Als Beispiel sei nur der Fall des damals 17-jährigen Mike Rahlmeyer genannt (siehe http://www.nw-news.de/owl/4586713_Schulverbot_wegen_nackter_Fuesse.html). Die Argumentation dieser Schulleitung kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber trotzdem hatte Mike dieses Verbot zu akzeptieren.

In einem anderen Kommentar schreibst Du

Auf gar keinen Fall darfst Du in Supermärkten, Krankenhäusern oder Restaurants barfuß laufen (...)

Das ist schlicht und einfach nicht wahr.

Man darf grundsätzlich auch dort barfuß laufen, außer wenn es durch die Hausordnung anders geregelt ist. Aber dann muss das am Eingang des Gebäudes in einem Aushang für jeden sichtbar angezeigt sein. Das ist aber nur sehr selten der Fall.

Ich selbst gehe regelmäßig barfuß einkaufen und bin bisher nur in einem Getränkemarkt darauf hingewiesen worden, dass ich wegen evtl. herumliegender Glasscherben vorsichtig sein sollte. Auf ein Verbot hat mich noch nie jemand hingewiesen, also gibt es auch keines.

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Leute, ich muss euch leider allen widersprechen. Strafbar ist das nicht. Es ist nämlich KEINE Erregung öffentlichen Ärgernisses.

§183a StGB, der das regelt, lautet: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Da ist also in aller Deutlichkeit von sexuellen Handlungen die Rede, die als Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar sind. Aber einfach nur nackt zu sein, egal wo, ist keine Handlung und damit natürlich auch keine sexuelle Handlung.

Evtl. kommt aber §118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) in Betracht. Denn dort steht: (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Nackt durch die Stadt zu gehen, davon würde ich unbedingt abraten, denn da kann man fest damit rechnen, wegen §118 OWiG angezeigt zu werden. Bei einem Spaziergang durch den Wald z.B., wenn einem den ganzen Tag lang (fast) niemand begegnet, sieht das aber anders aus. Da ist es nämlich erlaubt, weil sich dort höchstens einzelne Personen, aber nicht die Allgemeinheit belästigt fühlen können.

Mehr zum Thema auf meiner Homepage www.gegen-falsche-scham.kilu.de im Kapitel "Recht".

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