Dazu müsste eigentlich etwas in deinen Arbeitsvertrag stehen und zwar unter: Wettbewerbsverbot oder so ähnlich. Und zwar ist das meist(manchmal?) so, dass du dich nach der Scheidung des Arbeitsverhältnis nicht mit dem gleichen Geschäftsprinzip des alten Arbeitgeber selbständig machen darfst. Also wenn du vorher bei einen Lebenmittelhändler warst(also beispiel) kannst du nich direkt neben ihn auch so Ding aufmachen, da du ja durch interne Infos einen Vorteil gegen ihn hättest. Je nach Vertrag ist das Zeitlich oder sogar nach KM beschränkt. Bei den letzten dürfst du dich zwar selbständig machen aber nur in zbs 50km entfernung damit du für deinen alten Arbeitgeber keine Konkurenz darstellst. Wie das jetzt genau bei dir ist kann ich dir nicht sagen. Aber ein Blick in dein Arbeitsvertrag sollte Aufschluss darauf geben können.
Könnte aber sein das ich Evntuell jetzt was verwechselt hab.